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Als Blink-Muffel gelten die deutschen Autofahrer. Aber auch ein falsch gesetztes Blinklicht kann zu einer Mithaftung bei einem Unfall führen. Und zwar, wenn der Fahrer kurz vor einer Kreuzung den Blinker setzt und dann doch geradeaus weiterfährt. So hat laut der Zeitschrift Taxi jetzt das Landgericht Saarbrücken (Az. 13 S 34/13) entschieden und den betreffenden Fahrer zur Zahlung von 20 Prozent des Schadens verurteilt. Denn der Wartepflichtige war dadurch einer unklaren Verkehrssituation ausgesetzt.
geschrieben von auto.de/(ts/mid) veröffentlicht am 09.05.2014 aktualisiert am 09.05.2014
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