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Bei vielen Autohändlern wird mit Kundendaten nicht dem Gesetz entsprechend verfahren. Dies könnte Abmahnungen und Bußgeldern nach sich ziehen. Der Grund ist das im September in Kraft getretene Bundesdatenschutzgesetz.
Demzufolge dürfen nach dem Stichtag gespeicherte Kundendaten ausschließlich für den Zweck verwendet werden, für den sie ursprünglich gedacht waren. Für das Versenden von Werbung dürfen die Daten nur ausdrücklichen nach der Einwilligung des Kunden genutzt werden.
Eine Umfrage[foto id=“446263″ size=“small“ position=“right“] der Branchenzeitschrift „kfz-betrieb“ unter Händlerverbänden ergab, dass die EDV-Systeme vieler Händler noch keine entsprechenden Datenfelder besitzen. Somit fehlt eine eindeutige Einwilligung und die Daten dürfen nicht für Werbezwecke verwendet oder an Dritte weitergegeben werden.
Da aber beispielsweise bei Kundenzufriedenheitsbefragungen oft Daten an externe Call-Center übermittelt werden, könnten saftige Bußgelder auf die Händler zukommen. Für Verstöße gegen Verfahrensvorschriften werden bis zu 50.000 Euro fällig.
geschrieben von auto.de/(sta/mid) veröffentlicht am 11.12.2012 aktualisiert am 11.12.2012
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