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Probefahrt
Mit dem sonnigen Wetter wechseln auch viele Autos ihren Besitzer. Doch vor der Kaufentscheidung steht die Probefahrt. Da gibt es immer häufiger ein böses Erwachen. Was ist, wenn sich der vermeintliche Käufer mit dem Fahrzeug einfach aus dem Staub macht?
Wer einem Fremden den Autoschlüssel in die Hand drückt und gute Fahrt wünscht, muss damit rechnen, dass dies nicht als Diebstahl eingestuft wird. Wie die HUK-Coburg mitteilt, setzt ein Diebstahl immer einen sogenannten „Gewahrsamsbruch“ voraus.
Im Klartext: Der Käufer nimmt dem Eigentümer das Auto gegen seinen Willen ab. Doch entscheidet sich der Käufer während der Fahrt, einfach nicht mehr zurückzukommen, so ist dies nach Auffassung des Gesetzgebers kein Diebstahl. Der Eigentümer hat den Schlüssel freiwillig hergegeben.
Also Vorsicht: Denn es kann sein, dass die Teilkasko für das verschwundene Auto nicht zahlen muss, sagen die Versicherungsexperten.
Was ist also zu tun? Vor Beginn der Probefahrt sollte der Verkäufer Ausweis und Führerschein des Interessenten gesehen haben. Und wer keine Lust hat, während der Probefahrt im Auto zu sitzen, sollte zumindest den Führerschein des Interessenten behalten.
geschrieben von MID veröffentlicht am 12.05.2016 aktualisiert am 17.05.2016
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