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Der Autokauf im Ausland klingt mit niedrigeren Preisen verlockend, kann sich aber rasch als nachteilig und kompliziert herausstellen. So weist der TÜV-Rheinland darauf hin, dass nicht nur der Basispreis, sondern auch die Ausstattung verglichen werden muss. Die in Deutschland üblichen 19 Prozent Mehrwertsteuer werden dann beim Import fällig.
Preisgünstiger als in Deutschland sind nach den Erkenntnissen des TÜV Rheinland häufig Fahrzeuge in Dänemark, Spanien, Portugal, Finnland oder den Niederlanden im Angebot. Das liegt laut der Prüforganisation an den unterschiedlichen Steuern und an der Preispolitik der Autohersteller in den jeweiligen Ländern. Im Kaufvertrag sind nicht nur Preis, Ausstattung, Fahrgestellnummer und Übergabetermin, sondern auch die Definition „Neufahrzeug“ zu vermerken. Zudem müssen die EU-weit gültige Typgenehmigung und das abgestempelte Serviceheft übergeben werden. Wichtig ist, alle Unterlagen im Original zu besitzen, da deutsche Behörden Kopien nicht akzeptieren.
Am besten wird das Auto auf einem Hänger überführt. Denn das Ausland erkennt die deutschen Kurzzeit-Kennzeichen nicht an. Für einen Neuwagen gilt zwar die europaweite Herstellergarantie. Bei einem Gebrauchtwagenkauf wird die Gewährleistung allerdings nach dem jeweiligen ausländischen Recht behandelt. Ansprüche müsste der Käufer dann im jeweiligen Herkunftsland des Autos geltend machen.
geschrieben von auto.de/(wp/mid) veröffentlicht am 05.08.2013 aktualisiert am 05.08.2013
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