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Von Ingo Koecher — Wenn Europa auch auf den ersten Blick zusammenwächst, wird bei genauer Betrachtung schnell klar, dass es noch eine ganze Reihe von Unterschieden gibt. So ist eine der großen Differenzen beim Neuwagenpreis zu beobachten. Hier können schnell mehrere Tausend Euro für das gleiche Modell mehr, oder auch weniger, aufgerufen werden.
Nie war es leichter, sich einen Überblick über Preise von Neufahrzeugen zu verschaffen, als in Zeiten des Internets. Hinzu kommt, dass selbst Grenzen keine Rolle mehr spielen, bewegt man sich bei seiner Recherche in der Europäischen Union. Was spricht also dagegen, sich außerhalb Deutschlands nach einem neuen Wagen umzuschauen?
Prinzipiell hat erst einmal niemand etwas zu verschenken. Noch dazu, wenn es sich um eine so große Anschaffung wie die eines Neuwagens handelt, kann es hier schnell um ein paar Tausend Euro gehen. Aber auch Sparfüchsen sei geraten, sich vor dem Kauf eines Wagens bei einem unserer europäischen Nachbarn gründlich zu informieren. Versäumt man das, kann aus einer vermeintlich kostengünstigen Transaktion schnell eine nervenaufreibende und teure Angelegenheit werden.
Bislang war es so, dass Markenhändler im Ausland deutschen Kunden entweder keine oder nur ungern Fahrzeuge verkauften. Inwieweit da die Autobauer ihre Hand im Spiel hatten, vielleicht sogar nationale Verbände Einfluss nahmen, kann auto.de an dieser Stelle nicht klären. Entscheidend ist, dass es eine rechtsverbindliche Entscheidung der EU gibt, wonach diese wettbewerbsverzerrende Praxis aufgehoben wurde. Somit kann jeder EU-Bürger innerhalb der Europäischen Union seinen Traumwagen im Autohaus seiner Wahl kaufen. Soweit die Theorie.
In der Praxis ist es jedoch nicht ganz so einfach. Während sich Angebotsrecherche, Preisvergleich und Kontaktaufnahme zum Autohändler recht schnell und ohne größere Probleme erledigen lassen, kann es ab hier etwas knifflig werden. Jetzt beginnt nämlich die „Verwaltungsarbeit“, das sich informieren über Einfuhrbestimmung und rechtsverbindliche Gepflogenheiten.
Dabei sind Fragen zu klären, wie etwa: Wo muss ich Steuern zahlen? Was muss ich tun, wenn der Wagen in Deutschland angekommen ist? Welche Papiere benötige ich für die Zulassung des Fahrzeugs in Deutschland und muss ich mit dem Wagen zum TÜV?
Als Erstes ist zu überlegen, ob man den neuen Wagen selber beim Händler abholt oder einen deutschen Händler mit der Abwicklung beauftragt. Wird der Kauf im Ausland abgewickelt, gilt das dortige Kaufrecht und der Gerichtsstand ist entsprechend. Wird indes ein deutscher Händler mit der Abwicklung beauftragt, ist entscheidend, ob der als Zwischenhändler oder als Verkäufer des Fahrzeugs auftritt. Nur im letzteren Fall erfolgt die Abwicklung nach deutschem Recht.
Es bleibt dem Käufer überlassen, ob er die Umsatzsteuer des Landes bezahlt, in dem er den Wagen kauft, oder die derzeit 19 Prozent Mehrwertsteuer in Deutschland entrichtet. Einfuhrzoll wird innerhalb der EU nicht erhoben.
Beim Kauf eines Neufahrzeuges gibt wird wie überall zwischen Gewährleistungs- und Herstellergarantie zu unterscheiden. Während die Gewährleistungsgarantie mit dem Händler vor Ort zu klären und schriftlich festzuhalten ist, bleibt die Herstellergarantie davon unberührt. Neuwagen müssen von Vertragswerkstätten europaweit kostenlos repariert werden. Bei der Kaufabwicklung sollte darauf geachtet werden, dass im Serviceheft das Übergabedatum vermerkt ist. Besonders beim Kauf eines Wagens mit Tageszulassung ist zu beachten, dass für Garantie das Datum der Erstzulassung entscheidend ist.
Das Vorstellen des Neuwagens beim TÜV in Deutschland entfällt. Hersteller müssen seit 1996 für Fahrzeuge die auf dem europäischen Markt verkauft werden, eine Betriebserlaubnis beantragen. Mit dieser Betriebserlaubnis Certificate of Conformity CoC kann das Neufahrzeug in jedem EU-Staat ohne weitere technische Überprüfung zugelassen werden. Fehlt die CoC-Bescheinigung, muss vom TÜV oder einer anderen technischen Überwachungsorganisation eine Betriebserlaubnis für Deutschland ausgestellt werden.
Für die Zulassung in Deutschland benötigt man Kaufvertrag oder Originalrechnung, idealerweise in Deutsch. Hierein sollte das Fahrzeug als Neuwagen beschrieben sein. Hinzu kommt die EU-Betriebserlaubnis CoC und das abgestempelte sowie unterschriebene Scheckheft für etwaige Garantieansprüche. Zudem ist bei der Zulassungsstelle Personalausweis oder Reisepass und die Versicherungsbescheinigung eines Haftpflichtversicherers vorgelegt werden.
+++++Tipp: Autokauf – So schützt man sich vor betrügerischen Inseraten+++++
geschrieben von auto.de/ingo koecher | fotos: auto.de veröffentlicht am 16.12.2011 aktualisiert am 16.12.2011
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