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Wenn es nicht zum Neuwagen reicht, kann der Traum vom eigenen Auto auch mit einem Gebrauchten in Erfüllung gehen. Das wissen auch die Autoverkäufer und ziehen so manchen Ahnungslosen über den Tisch. Ein besonders kritischer Punkt ist die „Vorkasse“.
Fachleute raten dringend davon ab, Geld auszugeben, wenn das Auto nicht auch sofort übernommen werden kann. Man kann auch einen Rechtsanwalt beauftragen. Ihm kann die Kaufsumme anvertraut werden. Er leitet das Geld weiter; wenn das Auto samt den Papieren inklusive Kfz-Brief – der einzig gültige Eigentumsnachweis – den Besitzer gewechselt hat.
Wer sein Auto verkaufen möchte, sollte auch die Fallstricke der Gauner kennen. Vor einem Kauf liegt natürlich die ausgiebige Probefahrt des Interessenten. Die Mitnahme einer sachkundigen Vertrauensperson ist dabei hilfreich. Mancher Autoeigentümer hat schon bei einem kurzen Halt sein Auto verloren. Dumm gelaufen, wenn der Kfz-Brief vorne im Handschuhfach lag.
Musterverträge sind auch im Internet zu finden. In diesem Papier werden die Adressen (Ausweis zeigen lassen) festgehalten und mündlich besprochene Vereinbarungen schriftlich fixiert. Diese Informationen sollten unbedingt festgeschrieben werden: Erstzulassungsdatum, Kilometerstand, eventuelle Tuning-Maßnahmen und Unfälle. Wird bei diesen Details die Unwahrheit gesagt oder Fehler verschwiegen, kann der Vertrag null und nichtig sein.
Niemals den Käufer allein lassen, speziell beim Fahrerwechsel. Die Probefahrt ist aber auch eine gute Gelegenheit, die Vorzüge des Fahrzeugs ins rechte Licht zu stellen und auf spezielle Extras hinzuweisen wie Kindersitz, Winterräder oder eine edle Musikanlage. Um schließlich den richtigen Preis zu finden, gibt es seriöse Institutionen wie beispielsweise die Preislisten von Schwacke und DAT.
geschrieben von auto.de/(ug/mid) veröffentlicht am 26.08.2011 aktualisiert am 26.08.2011
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