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Vorsicht vor Billig-Xenon
Der Einkauf im Internet ist einfach und schnell. Doch so manches Schnäppchen entpuppt sich als als gefährliches Plagiat. Wenn Gasentladungslampen für Autoscheinwerfer im Internet zum Preis von einfachen Glühlampen angeboten werden, kann es sich nur um eine Mogelpackung handeln. Denn die kompliziert zu fertigenden Xenon-Lampen kosten im Original rund 30 Euro. Der Lampenhersteller Philips schützt jetzt seine Kunden vor gefährlichen Plagiaten. Seine Xenon-Autolampen haben nun ein Authentizitäts-Siegel (COA – Certificate of Authenticity) auf der Originalverpackung. Es besteht aus dem sogenannten „QR-Code“, der sich mit einem Smartphone scannen und überprüfen lässt, und einem Sicherheitscode, durch den sich der Käufer auf der Internetseite www.philips.com/original die einwandfreie Herkunft seiner Xenon-Lampe bestätigen lassen kann.
Xenon-Lampen werden immer mehr von Neuwagenkäufern geordert. Nach den letzten vorliegenden Zahlen des DAT-Reports waren 30 Prozent aller Neufahrzeuge und bereits 15 Prozent der über 41 Millionen in Deutschland zugelassenen Pkw mit Xenon-Scheinwerfern ausgestattet. Sie bieten dem Autofahrer eine bessere Sicht und eine angenehmere Ausleuchtung. Darüber hinaus hat die Xenon-Lampe im Vergleich zur herkömmlichen Halogenlampe eine höhere Lebensdauer (2000 Stunden statt 450 Stunden) und benötigt mit etwa 35 Watt statt 55 Watt im Betrieb weniger Energie. Das vermindert auch den CO2-Ausstoßes, wenn es sich nicht um ein Plagiat oder Placebo handelt.
Oft enthalten die winzigen Glaskolben der Billig-Produkte laut Philips gar nicht die für den Gasentladungs-Lichtbogen erforderlichen Edelgase und -salze. Denn die in einem hoch komplizierten Fertigungsprozess entstehende Xenon-Lampe beherbergt in ihrem extrem kleinen Glaskolben aus Quarzglas hauptsächlich Xenon-Gas unter hohem Druck sowie Quecksilber. Darin brennt elektronisch gesteuert zwischen zwei Wolfram-Elektroden ein konzentrierter Lichtbogen, der die hohe Lichtausbeute gewährleistet. Auch sei bei Plagiaten der Xenon-Lampe des Typs D1s oft das kleine Gehäuse an der Rückseite für die Steuerungs-Elektronik einfach leer – es bleibt nach dem Lampentausch schlicht dunkel.
Durch den Einbau von gefälschten Xenon-Lampen könne laut Philips der Kfz-Versicherungsschutz erlöschen. Und weil diese gefälschten Lampen nicht für den Einsatz in Fahrzeugen zugelassen sind, erlischt mit dem Einbau eines nicht genehmigten Teils die Allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Ebenso würden mit derartigen Kopien ausgestattete Fahrzeuge die technische Fahrzeugüberprüfung durch TÜV, GTÜ und Dekra nicht bestehen.
Kommt es wegen der Billig-Xenon-Lampen zu einem Unfall, dann ist der Fahrzeughalter in der Pflicht. Und Unfälle können laut Philips leicht passieren, denn Xenon-Plagiate halten in den weitaus meisten Fällen die vorgeschriebenen engen Fertigungstoleranzen im Zehntelmillimeter-Bereich nicht ein. Liegt dadurch der Brennpunkt des Scheinwerferlichts ein paar Millimeter daneben, steigt die Blendung der entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer „ins Unermessliche“. Ist das Plagiat jedoch nachweisbar von einer Werkstatt eingebaut worden, kann bei einem Sach- oder Personenschaden dieser Betrieb dafür haftbar gemacht werden.
Und wie ist es mit der Gewährleistung? Die gilt auch beim Kauf im Internet, wo eigentlich Anbieter/Lieferant zwei Jahre für ihr Produkt geradestehen müssen. Das ist aber bei derartigen Billig-Produkten beziehungsweise Plagiaten illusorisch. Bei Regressforderungen ist dann das Internet plötzlich anonym, der Anbieter weit entfernt und die Beweislage schwierig.
geschrieben von (wop/mid) veröffentlicht am 11.09.2014 aktualisiert am 12.09.2014
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