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Themen heute: Ford Focus Turnier geht an den Start /// Jaguar und Land Rover wieder zusammen auf Schlössertour /// Urteil: Parken auf Radwegen kann teuer werden
1.
Der neue Ford Focus Turnier ist bereit für sein Marktdebüt in Deutschland. Die Kombivariante der im April dieses Jahres gestarteten dritten Generation der kompakten Mittelklasse-Baureihe zeichnet sich durch eine Kombination unterschiedlicher Vorteile aus: dynamisches Design sowie überdurchschnittliches Platz- und Raumangebot zu einen, hohe Flexibilität, umweltfreundliche, sparsame und dennoch kraftvolle Motoren sowie herausragende Fahreigenschaften und ein ganzes Bündel an Innovationen zum anderen. In Verbindung mit dem 95 PS starken 1,6 Liter Duratorq TDCi Einstiegsdiesel begnügt sich der neue Ford Focus Turnier zum Beispiel mit einem Durchschnittsverbrauch von nur noch 4,2 Litern/100 km. Dies entspricht einem CO2-Wert von lediglich 109 g/km. Zugleich führt die Ford Focus-Baureihe die hochmoderne Frontkamera-Technologie in ihrem Segment ein. Diese liefert die Grundlage für gleich fünf wegweisende Assistenz- und Sicherheitssysteme, darunter etwa die Verkehrschild-Erkennung. Kurzum: Der neue Ford Focus Turnier besitzt alle Voraussetzungen, um die Erfolgsgeschichte seiner Vorgänger fortzuschreiben.
2.
Auch in diesem Sommer präsentieren sich Jaguar und Land Rover gemeinsam auf der Schlössertour. An insgesamt fünf Stationen in Deutschland stehen alle neuen Modelle der britischen Traditionsmarken für Testfahrten bereit. In der Umgebung malerischer Herrenhäuser bietet die Event-Reihe mit kulinarischen Highlights und einem umfangreichen Rahmenprogramm ein exklusives Erlebnis für die ganze Familie. Als besondere Highlights können die Besucher den neuen Range Rover Evoque und den Klassiker Jaguar E-Type bewundern.
3.
Wer sein Fahrzeug zu einem erheblichen Teil auf dem Radweg parkt, riskiert nicht nur ein Verwarnungsgeld von mindestens 15 Euro. Laut ADAC darf die Behörde den Wagen auf Kosten des Halters auch abschleppen lassen, wenn die Gefahr besteht, dass andere Autofahrer dem Beispiel des Falschparkers folgen. Das musste ein Autofahrer erfahren, der so parkte, dass der in beide Fahrtrichtungen benutzungspflichtige Radweg zu etwa einem Drittel blockiert wurde. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Abschleppmaßnahme mit Beschluss vom 15.04.2011 (AZ. 5 A 954/10) für rechtmäßig erklärt.
geschrieben von auto.de/info@was-audio.de veröffentlicht am 01.06.2011 aktualisiert am 01.06.2011
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