Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
{PODCAST}
Themen heute:
Kiekert setzt neuen Maßstab im Leichtbau von Schließsystemen /// Auf dem Pariser Autosalon: Outlander PHEV Concept-S Sportiv und progressiv /// Dashcam: Kein Beweismittel!
Foto: Kiekert AG
1.
Diät ist in, so weit das Auge reicht. Das gilt in hohem Maß auch für Automobile denn: Gewicht kostet Sprit! Man glaubt gar nicht, wo überall bemi Auto Gewicht reduziert werden kann. Beispiel: Bei den Türschlössern, ein Fünftürer hat beispielsweise fünf davon, die alle etwas wiegen. Die Kiekert AG, der Weltmarktführer für automobile Schließsysteme, hat über zwei Fahrzeug-Generationen hinweg das Gewicht ihrer Schließsysteme im Vergleich zu marktüblichen Schlössern mit gleicher Funktionstechnik um 40-50 Prozent reduziert. Dabei setzt Kiekert auf Leichtbauwerkstoffe, neue Fertigungsverfahren sowie auf eine erhöhte Funktionsintegration bei gleichzeitiger Bauraumreduzierung. Allein innerhalb der letzten Fahrzeuggeneration hat der Automobilzulieferer Gewichtseinsparungen von 1-3 Kilogramm pro Fahrzeug in den Plattformsegmenten „Premium-Plattform“ und „Alpha Plattform“ (Volumenmarkt) erzielt.
Foto: Kiekert AG
2.
Zwei Jahre nach dem erfolgreichen Debüt des SUV-Crossovermodells Plug-in Hybrid Outlander, präsentiert Mitsubishi Motors auf dem diesjährigen Pariser Autosalon ein weiteres Plug-in-Hybridfahrzeug: die Studie Outlander PHEV Concept-S.„Sporty and Sophisticated“ nennt Mitsubishi die akzentuierte Designsprache dieser einzigartigen Kombination von kraftvoller „Twin Motor“-Allradperformance (zwei Elektromotoren), hoher Laufruhe und erstklassigen Onroad-Fahreigenschaften.
Foto: MITSUBISHI MOTORS Deutschland GmbH
3.
Bilder einer im Auto installierten Dashcam, die permanent den Bereich vor oder hinter dem eigenen Auto filmt, sind vor Gericht als Beweismittel nicht verwendbar. Dies entschied nach Angaben der D.A.S. das Amtsgericht München. Derartige Aufnahmen stellen dem Gericht zufolge einen erheblichen Verstoß gegen fremde Persönlichkeitsrechte dar. Mit Hilfe einer sogenannten Dashcam oder Car-Cam können Autofahrer den Bereich vor beziehungsweise hinter dem eigenen PKW ständig filmen. Mancher verspricht sich davon eine bessere Beweislage im Fall eines Unfalls.
Das Amtsgericht München beschäftigte sich ausführlich mit der Frage, ob Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zulässig seien – und verneinte dies. Das Gericht war der Ansicht, dass das ständige, anlasslose Filmen fremder Personen ein Verstoß gegen deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gegen das Bundesdatenschutzgesetz sei. Die Überwachung öffentlicher Bereiche mit Videokameras sei nur zulässig, wenn es dafür einen konkreten Grund gebe.
Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
geschrieben von auto.de/info@was-audio.de (Michael Weyland) veröffentlicht am 03.09.2014 aktualisiert am 03.09.2014
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien (insg. „Cookies“). Cookies die notwendig sind, damit die Website wie vorgesehen funktioniert, werden standardmäßig gesetzt. Cookies, die dazu dienen das Nutzerverhalten zu verstehen und Ihnen ein relevantes bzw. personalisiertes Surferlebnis zu bieten, sowie Cookies zur Personalisierung und Messung der Effektivität von Werbung auf unserer und anderen Websites setzen wir nur mit Ihrer Einwilligung ein. Unsere Partner führen diese Daten möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung gesammelt haben. Durch Klick auf "Zustimmen" akzeptieren Sie alle Cookies und die beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten. Bevor Sie Ihre Zustimmung erteilen, beachten Sie bitte, dass wir Ihre Daten auch mit Partnern mit Sitz in den USA teilen. Die USA weisen kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau auf. Es besteht das Risiko, dass US-Behörden Zugriff auf Ihre Daten haben und Sie Ihre Betroffenenrechte nicht durchsetzen können. Über "Anpassen" können Sie Ihre Einwilligungen individuell anpassen. Dies ist auch später jederzeit im Bereich Cookie-Richtlinie möglich. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Impressum