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Themen heute:
OLG Hamm-Urteil: Parkplatzcrash von zwei Rückwärtsfahrern /// Erdgasmobilität braucht bessere Rahmenbedingungen /// Winterreifen-Pflicht in Europa / Andere Länder, andere Regeln
1.
Kommt es zwischen zwei PKW beim beidseitigen Rückwärts-Rangieren auf einem Parkplatz zu einer Kollision, haben beide eine Mitschuld und müssen den Schaden je zur Hälfte tragen. Dies entschied nach Mitteilung der D.A.S. das Oberlandesgericht Hamm . (OLG Hamm, Az. I-9 U 32/12) Auch, wenn eines der Autos kurz vor dem Unfall zum Stehen gekommen ist, bleibt es bei der Schadensteilung. Im entschiedenen Fall war ein Autofahrer auf einem Parkplatz rückwärts aus einer Parklücke gefahren. Gleichzeitig rangierte eine PKW-Fahrerin auf der Parkgasse vor den Parklücken rückwärts. Sie fuhr dabei auf das aus der Parklücke kommende Auto auf. Allein an diesem betrug der Schaden rund 11.000 Euro. Natürlich stritt man sich um die Schuldfrage. Das Oberlandesgericht Hamm war im Ergebnis der Ansicht, dass hier beide Autofahrer in gleichem Maße an dem Unfall schuld seien. Für keinen der beiden sei der Unfall ein unabwendbares Ereignis gewesen. Dass im konkreten Fall der Fahrer eines Fahrzeugs vor dem Zusammenstoß angehalten habe, ändere nichts.
2.
Das Angebot an Erdgasfahrzeugmodellen und Erdgastankstellen konnte in den letzten Monaten weiter ausgebaut werden. Um die Nachfrage deutlich zu steigern und die Marktpotenziale zu erschließen, müssen die Investitionen der Wirtschaft jedoch Hand in Hand gehen mit einer Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen. Das geht aus einem Zwischenbericht hervor, den die Initiative Erdgasmobilität dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister Dr. Andreas Scheuer übergeben hat.
An der von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) koordinierten Initiative sind führende Fahrzeughersteller, Energieunternehmen und der ADAC beteiligt.
3.
Fast jedes Land in Europa hat seine eigenen Regeln bezüglich Winterreifen. Wer eine Reise plant, sollte sich laut ADAC daher vor Abfahrt genau informieren. Bei winterlichen Straßen müssen in Deutschland geeignete Reifen aufgezogen werden – also Winter oder Ganzjahresreifen. In Österreich herrscht ebenfalls keine generelle Winterreifenpflicht. Aber: Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen mit witterungsgerechten Pneus ausgerüstet sein. Zudem sind auch Schneeketten an den Antriebsrädern zulässig, sobald die Straßen durchgängig mit Schnee und Eis bedeckt sind. Auch in der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Ist man aber mit Sommerreifen unterwegs und behindert den Verkehr oder verursacht gar einen Unfall drohen dem Fahrer hohe Bußgelder und eine erhebliche Mithaftung bei der Schadensregulierung.
geschrieben von auto.de/info@was-audio.de (Michael Weyland) veröffentlicht am 07.11.2012 aktualisiert am 07.11.2012
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