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Themen heute:
Erfolgsmodell Chevrolet Cruze jetzt auch mit 1,7-Liter-Turbodiesel /// Toyota enthüllt Elektro-RAV4 /// Parkrempler: Zettel dran und wegfahren, geht nicht!
1.
Ab sofort können sich Kunden des weltweit seit 2009 bereits über eine Million mal verkauften Chevrolet Cruze nun auch für einen modernen, sparsamen und effizienten 1,7-Liter-Turbodieselmotor entscheiden. Der 1,7-Liter-Turbodiesel ist serienmäßig an ein Sechsgang-Schaltgetriebe gekoppelt und entwickelt in den beiden Karosserievarianten Fließheck und Limousine 130 PS (96 kW) bei einem Drehmoment von 300 Nm. Von 0 auf 100 km/h beschleunigt das Fließheck in 9,8 Sekunden, die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 200 km/h. Alle Cruze-Modelle mit diesem modernen Aggregat sind serienmäßig mit spritsparender Start-Stopp-Technologie ausgestattet. Der kombinierte Verbrauch liegt bei beiden Karosserievarianten bei 4,5 Litern auf 100 Kilometer. Der neue Selbstzünder emittiert nur 117 Gramm CO2 pro Kilometer und ist somit mit dem grünen „A“- CO2-Effizienz-Label ausgezeichnet. Der Preis für das fünftürige Fließheck beginnt bei 19.990 Euro (inkl. MwSt.), für die Limousine sind dies 20.990 Euro (inkl. MwSt.).
2.
Toyota hat jetzt die Serienversion des gemeinsam mit Tesla Motors entwickelten RAV4 EV vorgestellt. Das elektrisch angetriebene Kompakt-SUV wurde auf dem 16. International Electric Vehicle Symposium in Los Angeles im US-Bundesstaat Kalifornien enthüllt. Das neue Elektrofahrzeug basiert auf dem konventionell angetriebenen RAV4 und ist mit einem Elektro-Antriebsstrang von Tesla ausgerüstet. Die Reichweite beträgt rund 160 Kilometer. Beeindruckend ist, dass das Fahrzeug trotz einer 41,8 kWh großen Batterie lediglich 213 Kilogramm schwerer ist als sein V6-Benziner Pendant.
3.
Parkrempler passieren! Wer jetzt aber aus Zeitnot einfach zum Zettel greift, seine Adresse und Telefonnummer draufschreibt, den Zettel hinter die Windschutzscheibe des touchierten Wagens steckt und wegfährt, riskiert wegen Unfallflucht belangt zu werden. Nach Informationen der HUK-COBURG fordert die Rechtsprechung, dass der Unfallverursacher eine angemessene Zeit wartet. Wie lange angemessen ist, hängt unter anderem von der Größe des Schadens ab. Zehn Minuten sind jedoch absolutes Minimum. Bleibt die Suche nach dem Geschädigten erfolglos, kann man den Unfall auch der Polizei vor Ort melden. Dann ist man hundertprozentig auf der sicheren Seite.
geschrieben von auto.de/info@was-audio.de veröffentlicht am 11.05.2012 aktualisiert am 11.05.2012
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