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Themen heute:
Corvette Stingray Cabriolet debütiert auf dem Genfer Automobilsalon 2013 /// Kia bietet Flüssiggasantrieb auch für GDI-Benziner an /// Vorschneller Führerscheinumtausch eventuell korrigierbar
1.
Die neue Corvette-Generation C7 Stingray nimmt Fahrt auf: Nachdem im Januar 2013 auf der Detroit Motorshow (NAIAS) die Coupévariante vorgestellt wurde, feiert am 5. März auf dem diesjährigen Automobilsalon in Genf die offene Version ihre Weltpremiere. „Dass die Cabrioversion in Genf auf großer internationaler Bühne debütiert, passt gut“, sagt man bei Chevrolet. In mehr als einhundert Ländern weltweit gibt es Interessengemeinschaften und Klubs von Corvette-Besitzern und –Fans. 58 Prozent der insgesamt 1,1 Millionen Fans, die auf der offiziellen Corvette-Facebook-Website den „Gefällt mir“-Button aktiviert haben, kommen von außerhalb der Vereinigten Staaten. Das Corvette Stingray Cabriolet bietet die gleiche hochkarätige Mischung aus Technik, Design und Leistung wie die Coupévariante.
2.
Kia Motors Deutschland weitet sein Angebot an Modellen mit Flüssiggasantrieb (LPG) aus: Ab sofort können auch die Benziner mit dem innovativen Direkteinspritzungssystem (GDI) als LPG-Version bestellt werden. Bei der Umrüstung kooperiert der Automobilhersteller seit langem mit dem LPG-Spezialisten ecoengines. Das schwäbische Unternehmen gewährt auf das Flüssiggassystem von Kia-Neuwagen eine 7-Jahre-Garantie, die auf die 7-Jahre-Herstellergarantie von Kia abgestimmt ist
3.
Wer seinen alten Führerschein vorschnell gegen ein neues Dokument im EU-Scheckkartenformat umgetauscht hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen den Verwaltungsvorgang rückgängig machen. Darauf hat jetzt der Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart hingewiesen. Während der neue Führerschein bereits nach 15 Jahren erneut umgetauscht werden muss, behält das alte Fahrzeugpapier grundsätzlich noch bis 2033 seine Gültigkeit. Auf diesen Unterschied sind ältere Fahrerlaubnisinhaber offenbar erst jetzt aufmerksam geworden, weshalb sie den Umtausch am liebsten ungeschehen machen wollen, berichtete der ACE. Der Club rät in derartigen Fällen, den ursprünglichen Antrag auf Umtausch des alten Führerscheins unverzüglich gegenüber der Führerscheinstelle zurückzunehmen. Möglicherweise ist es dafür aber schon zu spät.Doch solange der Antrag noch gar nicht eingegangen ist, ist ein Stopp des Vorgangs problemlos möglich, so der ACE. Dasselbe gilt, solange noch keine behördliche Entscheidung ergangen und bekanntgegeben wurde, also das neue Dokument nach EU-Norm sich noch in Arbeit befindet.
geschrieben von auto.de/info@was-audio.de (Michael Weyland) veröffentlicht am 13.02.2013 aktualisiert am 13.02.2013
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