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Themen heute:
Juristen raten beim Kauf eines Oldtimers zur sorgfältigen Prüfung der Besitzverhältnisse /// EU-weite Vollstreckung von Knöllchen – Holland macht Ernst
1.
Wer einen teuren Vorkriegs-Oldtimer erwerben möchte, muss sich nicht nur vor Fälschungen hüten, sondern auch vor ungeklärten Besitzverhältnissen. „Polemisch gesagt gibt es bei jedem Horch, Maybach und Kompressor-Mercedes eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass das Auto einst gestohlen wurde“, meint Christoph von Berg in einem Interview mit der Zeitschrift MotorKlassik. Der Anwalt aus Leipzig gilt als führender Experte in Sachen Beutekunst. Er hatte in dem berühmten Gotha-Fall maßgeblich dabei geholfen, das Gemälde „Maria mit dem Kinde“ nach Deutschland zurückzubringen. Von Berg ist sicher, dass im Oldtimerhandel nun ähnliche Vorsorgemaßnahmen gegen Rückgabeforderungen nötig sind, wie sie die Kunstszene schon lange kennt. Diese Einschätzung geht auf einen aktuellen Fall zurück, der im Frühjahr für Aufregung in der Oldtimer-Szene gesorgt hatte. Der holländische Sammler Frans van Haren wollte einen in den USA ersteigerten Mercedes 500 K aus dem Jahr 1935 auf der Essener Techno Classica im Frühjahr 2012 verkaufen lassen. Forderung: 4,9 Millionen Euro. Doch statt eines Käufers kam der Gerichtsvollzieher und beschlagnahmte das Fahrzeug. Der Grund: Die ursprünglichen Besitzer, die Unternehmerfamilie Prym, macht Ansprüche auf das Fahrzeug geltend, das amerikanische Besatzungstruppen im Juni 1945 aus einem Fahrzeugschuppen der Familie gestohlen haben sollen. Dieser Fall ist zwar ein Novum, wird aber möglicherweise kein Einzelfall bleiben.
2.
Seit Oktober 2010 können Knöllchen aus dem Ausland auch in Deutschland vollstreckt werden. Besonders konsequent machen, nach Informationen des ADAC, die Niederlande von dieser Möglichkeit Gebrauch. Wer in Holland zu schnell unterwegs ist oder beim Telefonieren im Auto erwischt wird und trotz zweier Mahnungen nicht bezahlt, wird vom deutschen Bundesamt für Justiz zur Kasse gebeten. In den Niederlanden können Verkehrsverstöße schnell sehr teuer werden, denn die Bußgelder sind hier deutlich höher als in Deutschland. Wer beispielsweise innerorts 20 km/h zu schnell fährt, muss mit 173 Euro rechnen. Telefonieren am Steuer kostet sogar 220 Euro. Wird der Betrag nach zwei Mahnungen nicht bezahlt, kommen noch einmal 50 Prozent an Aufschlägen und Verwaltungsgebühren hinzu. Punkte oder Fahrverbote gibt es in Deutschland jedoch für im Ausland begangene Verstöße nicht.
geschrieben von auto.de/info@was-audio.de veröffentlicht am 13.07.2012 aktualisiert am 13.07.2012
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