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Themen heute:
Volvo Ocean Race Edition feiert Weltpremiere auf dem Genfer Automobilsalon /// Direct Line und Honda Versicherungsdienst starten Vertriebskooperation /// Kind löst Sicherheitsgurt: Bußgeld für Fahrer
Foto: Volvo
1.
Das härteste Segelrennen der Welt inspiriert Volvo immer wieder zur Auflage einer ganz besonderen und vor allem auch beliebten Generation von außergewöhnlichen Editionsmodellen. 40 Jahre nach dem Finale des ersten Volvo Ocean Race präsentiert der schwedische Premium-Hersteller auf dem Genfer Automobilsalon (4. bis 16. März 2014) die fünfte Volvo Ocean Race Edition – für die Modelle V40, V40 Cross Country, V60 und XC60. Die Veranstaltung ist das herausforderndste Ozeanabenteuer der Welt. Die Segelteams steuern in neun Monaten elf Städte in elf Ländern an und legen dabei 38.739 Seemeilen zurück – das entspricht 71.745 Kilometer.
Bei der Neuauflage 2014/2015 gehen die Teams erstmals in baugleichen Yachten an den Start. Die um 1,70 Meter kürzeren Boote sind nicht nur zuverlässiger und sicherer, sondern auch schneller:
Foto: Honda Motor Europe Ltd.
2.
Die Direct Line Versicherung AG hat mit der Honda Versicherungsdienst GmbH einen neuen Kooperationspartner für den Vertrieb von Auto- und Motorradversicherungen gewonnen. Die Honda Versicherungsdienst GmbH, über die bei den Honda-Händlern die Vermittlung von KFZ-Versicherungen erfolgt, ist 100%ige Tochter der Honda Bank GmbH. Die Kooperation bietet den Honda-Händlern in Deutschland die Möglichkeit, ihren Kunden eine Versicherung der Direct Line zu empfehlen.
3.
Die Straßenverkehrsordnung bestimmt, dass Insassen von Pkw während der Fahrt angeschnallt sein müssen. Außerdem regelt sie auch die Pflichten des Fahrzeugführers. Dieser muss nach § 23 Straßenverkehrsordnung (StVO) dafür sorgen, dass die Besetzung des Fahrzeugs vorschriftsmäßig ist. Im durch das Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Fall war ein Vater mit seiner vierjährigen Tochter im Auto unterwegs. Das Kind saß angeschnallt auf der Rückbank im Kindersitz. Der Vater fuhr innerhalb einer geschlossenen Ortschaft 15 km/h zu schnell und wurde deshalb von der Polizei angehalten. Dabei stellte sich heraus, dass das Kind nicht mehr angeschnallt war. Der Vater bekam nun ein Bußgeld nicht nur wegen überhöhter Geschwindigkeit, sondern auch wegen des nicht angeschnallten Kindes. Das OLG Hamm sah hier nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung den Vater ganz klar in der Verantwortung. Der Fahrer eines Pkw habe gegenüber mitfahrenden Kindern eine besondere Fürsorgepflicht.
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geschrieben von auto.de/info@was-audio.de (Michael Weyland) veröffentlicht am 19.02.2014 aktualisiert am 19.02.2014
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