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Themen heute:
DUH-Dienstwagen-Check: Nur fünf Unternehmen fahren beim Klimaschutz mit gutem Beispiel voran /// Liebhaberfahrzeuge richtig versichern///
1.
Die Klimafreundlichkeit der Dienstwagenflotten großer börsennotierter und mittelständischer Unternehmen verbessert sich allenfalls im Schneckentempo. Das ist das Ergebnis der vierten Abfrage der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) unter insgesamt 166 Firmen. Die Umfrage wurde zwischen Mai und Juli dieses Jahres durchgeführt. Sie ergab neben einer Mehrheit, die aussagekräftige Auskünfte pauschal verweigerte und Unternehmen, für die Klimaschutz im Dienstwagenbereich offenbar keine Rolle spielt, auch eine Reihe von Unternehmen, die sich phantasievoll und konkret um klimafreundliche Dienstlimousinen bemühen. Trotz einer gegenüber den Vorjahren leichten Verschärfung des Bewertungsmaßstabs hielten sich drei „Testsieger“ des letzten Jahres – Kaiser´s Tengelmann, Phoenix Solar AG und Tchibo – weiter auf den ersten Plätzen. Auch die Pfeiffer Vacuum GmbH und die SMA Solar Technology GmbH konnten in diesem Jahr mit verbesserten Werten überzeugen und erhalten dafür die „Grüne Karte“ für ernsthaftes Klimabewusstsein.
2.
Ein Oldtimer ist kein Alltagsauto und wird oftmals nur bei schönem Wetter für eine Spritztour aus der Garage geholt. Eine spezielle Behandlung benötigt aber nicht nur die Karosserie des „rüstigen Rentners“. Auch an den Lenker des Oldtimers werden höhere Anforderungen gestellt, weil es beispielsweise am ABS in dem Fahrzeug fehlt. „Daher sollte der Besitzer eines solchen „Goldstückes“ einen genauen Blick auf die Versicherung werfen“, empfiehlt der Bund der Versicherten (BdV).
Für die klassische Kfz-Versicherung ist die Schwacke-Liste meist ausschlaggebend für den Restwert eines Kraftfahrzeuges. Demzufolge weisen ältere Fahrzeuge einen geringeren Restwert auf. „Pkws wie beispielsweise ein gepflegter VW-Käfer Baujahr 1966, deren Marktwert höher als der Restwert gemäß der Schwacke-Liste ist, benötigen eine spezielle Absicherung in Form einer Oldtimerversicherung“, erklärt der BdV . Ausschlaggebend für eine solche Versicherung ist das Baujahr. Das zu versichernde Fahrzeug muss in der Regel 30 Jahre alt sein. Eine weitere Voraussetzung ist oftmals, dass ein Pkw zur alltäglichen Nutzung zur Verfügung steht. Unter anderem verlangen die Gesellschaften, dass das Fahrzeug nur von Personen über 23 oder 25 Jahren genutzt und es nachts überwiegend in einer abschließbaren Garage abgestellt wird. Eine jährliche Kilometerbegrenzung ist ebenfalls häufig eine Bedingung. Der Beitrag zur Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich nach PS/KW-Leistung oder dem Alter des Autos. Eine Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse wie in der klassischen Kfz-Versicherung erfolgt nicht.
geschrieben von auto.de/info@was-audio.de (Michael Weyland) veröffentlicht am 19.07.2013 aktualisiert am 19.07.2013
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