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Die aktuellen Automobilkurznachrichten vom 20. Januar 2010
Themen heute: auto.de weist auf gesetzliche Neuregelungen im KFZ-Bereich hin; Mercedes E-Cabrio ab sofort bestellbar; TÜV Süd ermahnt, trotz schlechter Tests dennoch Kindesitze zu verwenden;
1.
Nicht alles, aber vieles wird anders im Automobiljahr 2010, wie das Kfz-Portal www.auto.de berichtet. Die sechseckige Abgasplakette am vorderen Nummernschild entfällt, nach der nächsten bestandenen Kfz-Hauptuntersuchung bescheinigt die HU-Plakette am hinteren Nummernschild Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung. Wer einen PKW trotz erloschener Betriebserlaubnis nutzt, ist mit einem Bußgeld in Höhe von 90 Euro dabei. Bei LKW oder Bus sind es sogar 180 bzw. 270 Euro. In Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen wird die Kfz-Zulassung demnächst online möglich. Und ab Juni wird es eine neue Richtlinie geben, die die Verbraucher vor vermeintlich preiswerten Finanzierungsangeboten beim Autokauf schützen soll. Oft fielen, nach Aussage von Verbraucherschützern, zu oft nachträglich nach dem Kauf noch versteckte Kosten an. Vor allem die Angaben zu den Zinsen müssen Autoverkäufer ab Sommer 2010 bereits in der Werbung noch deutlicher kenntlich machen.
2.
Mit dem neuen Cabrio ist die aktuelle Mercedes E-Klasse-Familie komplett. Verkaufsstart des Modells in Europa war am 11. Januar 2010, ab dem 27. März wird der offene Viersitzer in den Showrooms der Händler zu sehen sein.
3.
Auch nach den schlechten Testergebnissen, die ein aktueller Kindersitz-Crashtest von TÜV SÜD, durchgeführt im Auftrag der Fachzeitschrift auto motor und sport erbrachte, sollte man keinesfalls auf den Einsatz von Kindersitzen im Auto verzichten. Darauf weist der TÜV SÜD hin. Dr. Lothar Wech, Crashtest-Experte von TÜV SÜD: „Es ist auf jeden Fall besser, ein Kind im Rückhaltesystem mitzunehmen als ungesichert oder mit einem Erwachsenengurt gesichert.“
4.
Im Zweifel für den Angeklagten. Nach diesem Grundsatz hat ein Bußgeldrichter am Amtsgericht Dillenburg einen Autofahrer freigesprochen, der auf der A45 die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 56 Stundenkilometer überschritten haben soll. Erfasst wurde die Geschwindigkeit mit dem Poliscan-Speed-Messverfahren. „Es war vollkommen richtig, dass der Betroffene Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegte“, urteilt Rechtsanwalt Christian Demuth, Verkehrsrechtler aus Düsseldorf, „der Mann bekam vor Gericht Recht, da Poliscan Speed in der verwendeten Form nicht dem Stand der Technik entspricht.“ Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da noch über die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft zu entscheiden ist .
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geschrieben von auto.de/Michael Weyland (info@was-audio.de) veröffentlicht am 22.01.2010 aktualisiert am 22.01.2010
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