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Themen heute: ARCD: Reiserücktritt: Gerichte kippen pauschale Stornogebühren /// Auch Carabinieri & Co können blitzen
1.
Wenn eine Reise abgesagt werden muss, pochen Reiseveranstalter gern auf ihre Buchungsbedingungen und verlangen von ihren Kunden oft gestaffelte Stornogebühren bis hin zum vollen Reisepreis. Genau darum ging es nach Informationen des Auto- und Reiseclub Deutschland e.V., ARCD jetzt in zwei aktuellen Urteilen des Kammergerichts Berlin und des Landgerichts Köln. In dem Fall, den die Berliner Richter zu entscheiden hatten, verlangte ein Veranstalter von einem Kunden für einen kurzfristigen Rücktritt den vollen Reisepreis entsprechend der Stornoregelung in seinen Buchungsbedingungen. Das Kammergericht hielt jedoch eine solche Pauschale für unzulässig, da sie eine unangemessene Benachteiligung des Reisenden bedeute. Der Veranstalter müsse die Differenz zwischen den verlangten Stornogebühren und den tatsächlich durch den Reiserücktritt entstandenen Kosten offen legen. Dies gelte auch bei Fixund Billigangeboten (Az: KG 5 U 86/09). Das Kölner Landgericht schloss in seinem Urteil (Az: 26 O 57/10) eine prozentuale Staffelung von Stornokosten in allgemeinen Reisebedingungen von vornherein aus, weil anfallende Mehrkosten und das Ausfallrisiko je nach Art der Reise unterschiedlich sein können. Ein Kunde hatte eine Individualreise gebucht, die er lange vor dem Antritt stornierte. Dafür sollte er laut pauschalisierter Staffelung in den Bedingungen 40 Prozent vom Reisepreis als Rücktrittskosten bezahlen.
2.
Wer mit dem Auto im Urlaub zu schnell unterwegs ist, muss nicht nur bei uns damit rechnen, dass er geblitzt und zur Kasse gebeten wird. Auch im Ausland werden die Temporegeln elektronisch überwacht. Die Bußgelder für zu schnelles Fahren sind dort häufig deutlich höher als bei uns und seit Oktober 2010 auch in Deutschland vollstreckbar. Laut ADAC werden in Italien werden Geschwindigkeitskontrollen durch Schilder ankündigt. Wer dennoch mit 20 km/h zu schnell erwischt wird, muss mit einem Bußgeld ab 160 Euro rechnen, außerdem werden auch sogenannte „Section Control“-Messungen durchgeführt. Dabei wird die Durchschnittsgeschwindigkeit über einen bestimmten Streckenabschnitt ermittelt und mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verglichen. In den Niederlanden und in Österreich wird die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen ebenfalls mit diesem System ermittelt. Außerdem wird häufig von hinten geblitzt. Bis zu 2.180 Euro können 50 km/h zu viel in Österreich kosten. In den Niederlanden beginnt das Bußgeld bei 115 Euro für Autofahrer, die 20 Stundenkilometer zu schnell unterwegs sind.
geschrieben von auto.de/info@was-audio.de veröffentlicht am 20.07.2011 aktualisiert am 20.07.2011
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