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Themen heute:
Sondermodell Mitsubishi Outlander „Jäger Edition“ trifft ins Schwarze /// Autos vergleichen – Gutschein gewinnen /// Fehlende Winterreifen können in der Kfz-Versicherung eine Rolle spielen
1.
Auf Basis des beliebten Crossover-Modells Outlander bietet Mitsubishi ab sofort ein attraktives Sondermodell an, das speziell für Jäger entwickelt wurde. Der in Kooperation mit dem Oldenburger Unternehmen INTAX entwickelte Outlander basiert auf der Ausstattungslinie Invite und verfügt zusätzlich über eine Komplettfolierung in grün metallic, ein jagdgerechtes Trenngitter und eine hohe Laderaumwanne für den geräumigen Kofferraum des Fünfsitzers. Allein diese Mehrausstattung entspricht einem beachtlichen Kundenpreisvorteil von 2.700 Euro. Darüber hinaus wird den Jägern ein Sonderrabatt auf das Fahrzeug von 20 Prozent gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung gewährt, so dass der Kunde zum Beispiel beim Outlander 2.2 DI-D 4WD Invite „Jäger Edition“ mit 6-Gang Automatikgetriebe einen Preisvorteil von bis zu 9.700 Euro erzielen kann. Den Outlander „Jäger Edition“ gibt es für Mitglieder des deutschen Jagdverbandes noch bis zum 31.12.2013.
2.
Für wen lohnt sich ein Benziner, für wen eher ein Diesel? Der Online-Fahrzeugvergleich www.fuel-pilot.de weiß es. Er findet anhand verschiedener Parameter – wie jährlich gefahrene Kilometer, Nutzungsdauer und Kraftstoffpreis – das günstigste Automobil. Interessant wird es für alle, die den Fuel Pilot zwischen 18. November und 6. Dezember 2013 nutzen, denn in dieser Zeit verlost Bosch drei Mal 500 Euro zum Tanken.
3.
Auch wenn es in Deutschland keine verbindliche Winterreifenpflicht gibt, sollten Autofahrer in der kalten Jahreszeit ihre Bereifung nicht außer Acht lassen. Denn die Straßenverkehrsordnung (§2 Absatz 3a der StVO) fordert von Verkehrsteilnehmern, dass „die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen“ ist. Was man sich unter dieser Formulierung vorzustellen hat, hat der Gesetzgeber mittlerweile konkretisiert: Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit dem Auto unterwegs ist, muss Winterreifen aufgezogen haben. Zudem kann solch ein Unfall laut der HUK-COBURG auch zu Konsequenzen beim Versicherungsschutz führen. Das gilt besonders, wenn der Winter schon wochenlang mit Schnee für Behinderungen auf den Straßen gesorgt hat. Natürlich reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers immer den Schaden des Opfers. Allerdings kann sie den eigenen Versicherungsnehmer, der ohne Winterreifen unterwegs war, im Nachgang mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen.
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geschrieben von auto.de/info@was-audio.de (Michael Weyland) veröffentlicht am 21.11.2013 aktualisiert am 21.11.2013
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