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Themen heute:
EU-Führerscheinrichtlinie: Ab 19. Januar gilt Befristung der Führerscheine auf 15 Jahre /// Änderungen im Bußgeldkatalog und Reform des Punktesystems
1.
Alle Führerscheine, die die Behörden ab dem 19. Januar erteilen oder verlängern sind unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis automatisch auf 15 Jahre befristet. Auch beim Ersatz eines verlorengegangenen „Lappens“ wird dann nur noch der neue, zeitlich limitierte EU-Kartenführerschein ausgegeben. Gleichzeitig hat die EU die bisherigen Führerscheinklassen teilweise neu geordnet. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgehändigten Führerscheine bleiben bis zum 18. Januar 2033 gültig. Erst dann müssen sie getauscht werden. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Karten- oder Papierführerschein (auch aus der ehemaligen DDR) handelt. Eintragungen auf dem neuen Führerschein stellen sicher, dass erworbene Besitzstände – etwa der alten deutschen Führerscheinklassen 1 (Motorräder), 2 (Lkw) oder 3 (Pkw) – bei der Ausstellung eines neuen Führerscheins erhalten bleiben. Diese Regelung greift auch dann, wenn das Dokument nach einem Verlust vorzeitig neu beantragt wird. Der TÜV Rheinland rät allerdings, dabei unbedingt zu beachten, dass die Zulassungsbehörden tatsächlich alle zuvor erworbenen Fahrlizenzen umschreiben. Nicht alle Ämter machen dies automatisch, und nach zwei Jahren verfällt der Anspruch. Der Umtausch nach 15 Jahren dient insbesondere der Aktualisierung von Namen und Lichtbild. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit wie bisher nicht verbunden.
2.
Im kommenden Jahr müssen sich Verkehrsteilnehmer und Reisende auf Neuerungen in den Bereichen Recht und Versicherungen einstellen. Die Reform des Punktesystems kommt zwar erst im Februar 2014, der ADAC rät Autofahrern aber bereits im kommenden Jahr Aufbauseminare zum Punkteabbau zu nutzen, da dies ab 2014 nicht mehr möglich sein wird. Kein Aprilscherz! Das Überschreiten der Parkdauer wird ab dem 1. April um jeweils fünf Euro teurer. Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung ab 18. Mai 2011 wird von fünf auf zehn Jahre verlängert. Die Förderung von Partikelfiltern wird bis Ende 2013 verlängert, jedoch von derzeit 330 Euro auf 260 Euro gekürzt. Im Bundeskartellamt wird zum Jahresbeginn die Markttransparenzstelle eingerichtet. Über eine Online-Plattform sollen sich Verbraucher so laufend über aktuelle Kraftstoffpreise informieren können.
geschrieben von auto.de/info@was-audio.de (Michael Weyland) veröffentlicht am 28.11.2012 aktualisiert am 28.11.2012
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