Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
{PODCAST}
Themen heute: LEXUS LS 600h L „Landaulet“ für die Fürstenhochzeit in Monaco /// Flottenversuch Elektromobilität in Berlin mit 20 Golf Variant twinDRIVE /// Führerscheinerwerb im Schüleraustausch
1.
Diese Werbung ist eigentlich nicht mit Geld zu bezahlen. Denn sie wird vermutlich jahrzehntelang wirken. Wenn seine Hoheit Fürst Albert von Monaco am 2. Juli Mademoiselle Charlene Wittstock zum Altar führt, wird das Brautpaar in einem einzigartigen Lexus LS 600h L Landaulet chauffiert. Die Luxuslimousine mit Vollhybridantrieb wurde vom belgischen Karosseriebauspezialisten Carat Duchatelet eigens für die Fürstenhochzeit als Einzelstück zum Halb-Cabriolet mit einem abnehmbaren transparenten Dach über den Rücksitzen umgebaut. Fürst Alberts Hochzeitslimousine trägt als Decklack ein elegantes Mitternachtsblau, das in sechs Schichten aufgetragen und zwischen den einzelnen Lackiervorgängen von Hand nass abgeschliffen wird. Am Hochzeitstag wird das Fürstenpaar nach der Trauung in diesem Lexus Landaulet durch das Fürstentum Monaco gefahren. Den größten Teil der Strecke wird der Lexus im emissionsfreien Elektromodus fahren. Nach den Feierlichkeiten wird der Lexus LS 600h Landaulet zuerst am Media-Center ausgestellt und später der Öffentlichkeit im Ozeanographischen Museum in Erinnerung an diesen herausragenden Tag präsentiert. Wie viele Menschen den Wagen weltweit zu sehen bekommen, ist kaum zu errechnen, denn neben den weltweiten Fernsehübertragungen werden die Bilder von Brautpaar und Brautfahrzeug ebenfalls weltweit in tausenden Zeitschriften und Zeitungen abgedruckt werden.
2.
Volkswagen hat in Kooperation mit sechs Partnern und dem deutschen Bundesumweltministerium den Status quo des im Juli 2008 gestarteten „Flottenversuchs Elektromobilität“ präsentiert. Übergeordnetes Ziel des bis Juni 2012 laufenden Projektes: die konsequente Nutzung erneuerbarer Energien für elektrisch angetriebene Fahrzeuge. Volkswagen setzt dabei als Forschungsfahrzeuge 20 Golf Variant twïnDRIVE ein, deren wegweisender Plug-In-Hybridantrieb im urbanen Umfeld vorwiegend emissionsfrei via Elektroantrieb arbeitet.
3.
Wer während eines Schüleraustausches im Ausland den Autoführerschein erwirbt, durfte bisher damit nach der Rückkehr nach Deutschland zunächst sechs Monate fahren. Zum 1.Juli 2011 ändert sich nach Angaben des ADAC diese Anerkennungspraxis für alle minderjährigen Inhaber einer ausländischen Fahrberechtigung für Pkw grundlegend: Wer das hier geltende Mindestalter von 18 Jahren nicht erfüllt, darf mit seiner ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland kein Auto fahren.
geschrieben von auto.de/info@was-audio.de veröffentlicht am 29.06.2011 aktualisiert am 29.06.2011
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.