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Thema heute:
Haben Sie Punkte in Flensburg? Dann könnte diese von Mittwoch auf Donnerstag verschwinden!
Foto: HUK-COBURG
Aus einem sehr guten Grund bleiben wir heute einmal monothematisch, wir beschäftigen uns mit der Art von Punkten, die wir gar nicht mögen. Mit Punkten in Flensburg! Der 1. Mai ist in diesem Jahr nämlich kein 1. Mai wie sonst üblich, sondern der Tag der Punktereform. War der Führerschein bisher ab 18 Punkten weg, wird man sich jetzt bereits ab acht Punkten von seiner Fahrerlaubnis verabschieden müssen, weil der Gesetzgeber das Bewertungssystem insgesamt verkürzt hat. Regelwidriges Fahrverhalten wird künftig in drei Kategorien eingeteilt und mit einem, zwei oder maximal drei Punkten geahndet. Dagegen konnten bisher einzelne Verstöße zu Einträgen von einem bis zu sieben Punkten im Verkehrszentralregister führen, so die HUK-Coburg. Die gute Nachricht dabei ist, dass einige Punkte ersatzlos wegfallen. Andererseits steigt nach Auskunft der D.A.S Rechtsschutzversicherung die Höhe der Bußgelder für verschiedene Verstöße, auch und besonders für Verstöße, die nicht mehr im Register eingetragen werden.
Foto: ERGO Versicherungsgruppe
Generell gilt ab Mai: Punkte gibt es nur noch für Delikte, die die Verkehrssicherheit gefährden, so die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Doch was geschieht mit dem bisherigen Punktestand? Aktuell bestehende Punkte berechnet Flensburg neu: Bei einem bis drei Punkten bleibt z.B. ein Punkt im System, bei acht bis zehn vier, bei 16 bis 17 sieben Punkte. Dies gilt jedoch nur für Delikte, die ab Mai weiter einen Eintrag auf dem Konto nach sich ziehen. Bisher gesammelte Punkte für nicht sicherheitsgefährdende Vergehen verschwinden dagegen am 1. Mai aus der Datei. Dazu zählen das Fahren in Umweltzonen ohne die richtige Plakette, Verstöße gegen Sonntagsfahrverbote sowie Nötigung im Straßenverkehr oder Kennzeichenmissbrauch. In den letzten beiden Fällen gilt die Streichung jedoch nur, wenn kein Fahrerlaubnisentzug, kein Fahrverbot und keine Sperre ausgesprochen worden sind. Die Löschung der Punkte erfolgt automatisch.
Graphik: ACE
Am wichtigsten sind natürlich künftig die Tilgungsfristen. Was mit 1 Punkt bewertet wird, erlischt laut Auto Club Europa ACE in 2 ½ Jahren; 2 Punkte in 5 Jahren und 3 Punkt-Vergehen erlöschen in 10 Jahren. Der ACE sieht die zum 1. Mai 2014 in Kraft tretende Reform des Fahreignungsregisters übrigens nach wie vor kritisch und ist skeptisch, ob das neue System seine selbstgesteckten Ziele erreichen wird. Für eine Übergangszeit wird die Differenzierung zwischen Altpunkten und Neupunkten von erheblicher Bedeutung sein.
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geschrieben von auto.de/info@was-audio.de (Michael Weyland) veröffentlicht am 30.04.2014 aktualisiert am 30.04.2014
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