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Kleine Klappe, großes Risiko: Vorsicht ist vor dem „Briefkasten-Service“ geboten, den manche Autowerkstätten anbieten. Das gilt besonders für Kunden, die ihr Fahrzeug nicht während der Geschäftszeiten zur Inspektion oder Reparatur bringen können. Sie fahren den Wagen abends oder nachts in den Hof der Werkstatt und werfen Schlüssel und Kfz-Schein in den Briefkasten. Ist dieser frei zugänglich, kann ein Dieb die Schlüssel zu den auf dem Hof abgestellten Fahrzeugen leicht finden. Inzwischen haben sich ganze Banden auf diese Form von „Autoklau leicht gemacht“ spezialisiert.
Wird der Wagen gestohlen, kann der Versicherer die Leistung verweigern und dem Fahrzeughalter fahrlässiges Verhalten vorwerfen. Unter Umständen kann aber auch das Autohaus haftbar gemacht werden, wenn das Autohaus seine Obhuts- und Sorgfaltspflichten fahrlässig verletzt, wie das Landgericht Bonn entschieden hat.
In dem konkreten Fall hatten Diebe den Fahrzeugschlüssel aus einem Außenbriefkasten der Werkstatt gefingert, in dem die Klägerin den Schlüssel nach Absprache mit einem Werkstattmitarbeiter deponiert hatte. Für den Schaden muss das Autohaus aufkommen ( LG Bonn Az. 13 O 196/07).
Anders verhielte es sich nach einschlägiger Rechtsprechung nur dann, wenn der Schlüssel in einem stabilen Briefkasten in der Hauswand oder Werkstatttür hinterlegt werden kann, wie ihn auch Geldinstitute als Nachtbriefkasten nutzen.
Um auf Nummer sicher zu gehen, ist es laut des Automobilclubs Kraftfahrer-Schutz (KS) daher ratsam, vor dem Reparaturtermin persönlich einen Zweitschlüssel in der Werkstatt abzugeben. Dann kann man den Wagen jederzeit ordnungsgemäß abgeschlossen bei der Werkstatt abstellen und den Erstschlüssel mitnehmen.
geschrieben von auto.de/(mah/mid) veröffentlicht am 21.06.2011 aktualisiert am 21.06.2011
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