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Wer seine Autoschlüssel an der Arbeitsstelle offen und unbeaufsichtigt liegen lässt, obwohl es eine einfache Möglichkeit zur sicheren Verwahrung gibt, muss eine Kürzung der Versicherungsleistung um 50 Prozent hinnehmen, wenn das Auto mit dem Schlüssel gestohlen und dann beschädigt wird. Ein solches Verhalten ist laut der ARAG-Experten grob fahrlässig.
In dem konkreten Fall parkte eine Angestellte ihr Auto auf dem Parkplatz des Seniorenheims, in dem sie arbeitete. Die Fahrzeugschlüssel legte sie in einen Korb, den sie in einem unverschlossenen Aufenthaltsraum im zweiten Stock des Heims abstellte, obwohl ein abschließbarer Spind und ein abschließbarer Raum zur Verfügung standen. Gegen 20.50 Uhr ging sie auf eine Station in einem anderen Stockwerk. Nach 21.00 Uhr wurde ihr Auto mit ihrem Schlüssel entwendet und etwas später in erheblich beschädigtem Zustand aufgefunden. Von ihrer Teilkaskoversicherung verlangte sie deshalb Schadensersatz in Höhe von etwa 7 000 Euro. Diese zahlte im Laufe des Prozesses aber nur die Hälfte des Betrages.
Die Klägerin hat nämlich die erforderliche Sorgfalt in hohem Maße dadurch außer Acht gelassen, dass sie ihren Autoschlüssel nicht sorgfältig aufbewahrt hat, und so dem Zugriff Dritter zu entziehen. (OLG Koblenz, Az.: 10 U 1292/11).
geschrieben von auto.de/(li/mid) veröffentlicht am 05.09.2012 aktualisiert am 05.09.2012
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