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Autounfall im Ausland: Das rät die Versicherung

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Ein Autounfall ist immer ärgerlich. Doch wenn es im Urlaub kracht und dazu auch noch im Ausland, dann ist das doppelt bitter. Und wer nicht aufpasst, ist unter Umständen schnell eine Menge Geld los. Wie aber verhält man sich am Unfallort?

Mit oder ohne Polizei: Der Unfall muss auf jeden Fall protokolliert werden. Denn nur wer seine Ansprüche belegen kann, hat später einen Anspruch auf Entschädigung, so die Experten der Huk-Coburg Versicherungsgruppe. Und deshalb gehört der Europäische Unfallbericht, den jeder Autofahrer bei seiner Kfz-Versicherung bekommt, unbedingt ins Handschuhfach. Wer Fragen nach Personalien, Versicherung und Unfallhergang sorgfältig beantwortet, hat es erfahrungsgemäß bei der späteren Schadenregulierung einfacher. Namen und Adressen von eventuellen Zeugen sollten notiert und Fotos von der Unfallstelle gemacht werden. Für manche Länder gibt es zweisprachige Versionen. Hat der Unfallgegner ebenfalls einen dabei, kann man sich darauf verlassen, dass die Fragen identisch sind. Wer unterschreibt, sollte berücksichtigen, dass dem Bericht in Frankreich und den Benelux-Staaten eine ungleich gewichtigere Rolle bei der Schadenregulierung zukommt: Der Unterschreibende erkennt den Inhalt unwiderruflich an. Anmerkungen oder Widersprüche müssen unbedingt unter Punkt 14 festgehalten werden. Bei Widersprüchen oder Sprachschwierigkeiten füllt am besten jeder seinen eigenen Bericht aus und unterzeichnet ihn. Anschließend tauscht man die Kopien aus.

Eines sollten sich die deutschen Auto-Urlauber unbedingt merken: Sobald es im Ausland kracht, gilt in der Regel nationales Recht. Zum Beispiel stehen Geschädigten Wertminderung, Anwalts-, Gerichts- oder auch Mietwagenkosten nicht in allen europäischen Staaten zu. Wer vorbeugen will, kann in Verbindung mit seiner Kfz-Haftpflichtversicherung eine Ausland-Schadenschutzversicherung abschließen. Der eigene Versicherer garantiert dann, Personen- und Sachschäden so zu regulieren, als hätte sich der Unfall in Deutschland ereignet. Statt der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert in diesem Fall der eigene Versicherer den durch einen Dritten verursachten Schaden.

Bei Unfällen im europäischen Ausland kann man die Schadenersatzansprüche von zu Hause aus geltend machen. Alle Versicherer in EU-Mitgliedsstaaten müssen entweder selbst in jedem anderen EU-Staat regulieren oder einen Schadenbeauftragten haben, der dies für sie übernimmt. Wer auf das Zusatzmodul Auslandschaden-Schutzversicherung verzichtet hat, kann sich zu Hause an den Zentralruf der Autoversicherer (Tel. 0800-25 026 00; aus dem Ausland möglich: 0049 40 300 330 300) wenden. Dort ermitteln die Experten mit Hilfe des gegnerischen Autokennzeichens den sogenannten „Schadenregulierungs“-Beauftragten. Selbstverständlich erfolgt die Schadenregulierung in der Muttersprache des Geschädigten. Hat die gegnerische Versicherung oder ihr Repräsentant drei Monate nichts von sich hören lassen, kann man sich auch an die Entschädigungsstelle bei der Verkehrsopferhilfe in Hamburg wenden.

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