Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Zwei von drei deutschen Urlaubern fahren mit dem Auto in den Urlaub.
Für viele ist das Fahrrad ein unverzichtbares "Gepäckstück". Doch wer seinen Drahtesel sicher zum Feriendomizil transportieren möchte, sollte einiges beachten. Zunächst stellt sich die Frage nach der geeigneten Transportart: Ob auf dem Dach, im Innenraum oder auf einem Fahrradträger am Heck des Fahrzeugs hängt vom Fahrrad, Auto und auch von den eigenen Präferenzen ab. "Wichtig ist, dass Trägersystem und Auto zusammenpassen", sagt Josef Harrer vom ARCD (Auto- und Reiseclub Deutschland).
Wichtig: Fahrräder plus Träger dürfen zusammengerechnet die vom Fahrzeughersteller erlaubte Dach- oder Stützlast sowie die mögliche Zuladung des Pkw nicht überschreiten. "Die Angaben hierzu stehen in der Fahrzeug-Betriebsanleitung beziehungsweise in der Zulassungsbescheinigung Teil eins", erklärt Harrer. Beim Transport der immer beliebter werdenden und schwereren Pedelecs muss man besonders darauf achten, dass der gewählte Transport-Träger für das Mehrgewicht zugelassen ist. Grundsätzlich gilt, dass nicht fest am Rad montierte Teile wie Kindersitze, Tachos, Steckschutzbleche oder ähnliches vor Fahrtantritt demontiert werden, damit sie sich unterwegs nicht lösen können.
Wer sein Fahrrad oder Pedelec im Innenraum zum Urlaubsort mitnimmt, muss sicherstellen, dass die Ladung ausreichend verzurrt ist, etwa mit Spanngurten oder speziellen Haltesystemen des Fahrzeugherstellers. Sind Fahrräder auf dem Dach oder am Heck des Autos untergebracht, ändert sich das Fahrverhalten. Das Auto reagiert stärker auf Seitenwind und das höhere Gewicht macht sich beim Bremsen bemerkbar. Auch verändert sich die Höhe beziehungsweise die Breite des Fahrzeugs, was bei niedrigen Durchfahrtshöhen oder schmalen Passagen beachtet werden muss. Die Sicherheit der Ladung sollte bei regelmäßigen Stopps kontrolliert werden.
Außerdem gilt: Schnelles Fahren ist tabu, 120 km/h sollten nicht überschritten werden, rät der ARCD. Beim Fahrradtransport mithilfe eines Trägers auf der Anhängekupplung oder einem tiefliegenden, das Kennzeichen verdeckenden Heckträger muss ein Nummernschild mit dem amtlichen Kennzeichen des Pkw angebracht werden, das schreibt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung vor. "Vor der Fahrt ins Ausland müssen sich Urlauber unbedingt über die dort geltenden Vorschriften informieren", sagt Harrer. In manchen Ländern wie Italien oder Spanien muss die überhängende Ladung bespielsweise mit einer dort gültigen Warntafel gekennzeichnet sein.
Copyright: Ford
geschrieben von MID veröffentlicht am 10.07.2017 aktualisiert am 10.07.2017
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.