Autoverkäufer gewinnt vor Arbeitsgericht

Ein 70-jähriger Arbeitnehmer wurde seit 11 Jahren als Autoverkäufer in einem Autohaus beschäftigt. Als er das Rentenalter erreicht hatte, arbeitete er weiter. Erst nachdem die Zentrale des Autoherstellers den Arbeitgeber aufgefordert hatte, das Verkaufsteam zu verjüngen, wollte dieser den Arbeitnehmer in den Ruhestand entlassen.

Doch der Mann weigerte sich: „In meinem ganzen 50-jährigen Berufsleben bin ich nicht einen Tag krank gewesen und fühle mich nach wie vor topfit.“ So klagte der Mann am Arbeitsgericht erfolgreich gegen seine Kündigung. Der Paderborner Amtsgerichtsdirektor Holger Kuhlmey sagte, „das ist ganz außergewöhnlich, ich habe so etwas noch nie erlebt.“

Wegen des hohen Lebensalters des Mannes und seiner Betriebszugehörigkeit von elf Jahren bewertete das Gericht die Kündigung als unwirksam (Az.: 3 CA 1947/05). Denn im Arbeitsrecht gibt es nach Kulmeys Angaben keine generelle Vorschrift für das Ausscheiden der Beschäftigten mit 65 Jahren. Das Gericht beurteilte daher allein die Kriterien Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, etwaige Unterhaltsverpflichtungen und gegebenenfalls Schwerbehinderung.

[foto id=“325198″ size=“small“ position=“right“]Das Erreichen des Rentenalters nach § 35 Sozialgesetzbuch (SGB) VI oder einer sonstigen Altersgrenze durch den Arbeitnehmer führt nicht automatisch zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das ist nur dann der Fall, wenn dieser Umstand zum Gegenstand einer auflösenden Bedingung bzw. Befristung gemacht wurde. Daher sollte bereits beim Abschluss des Arbeitsvertrags ein Beendigungstermin mit Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden.

Der Triumph des Klägers über den gewonnenen Rechtsstreit währte jedoch nicht lange, der Kläger erhielt kurz darauf vom Autohaus die betriebsbedingte Kündigung.

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Gast auto.de

Oktober 6, 2010 um 11:54 am Uhr

Naja, die meisten Arbeitgeber wollen dich nur dann los werden und jemand jüngeren einstellen der belastbarer ist und evtl. noch schneller arbeiten kann.

Das ist dann wohl (wie das Gericht gesagt hat) meist in den Verträgen explizit drin

Gast auto.de

Oktober 5, 2010 um 12:27 pm Uhr

Schon Schade für den Herrn. Da gibt er jahrelang alles fürs Unternehmen und ist dann nur noch zweite Garnitur. Aber mir war jetzt auch neu, dass man nach Eintritt des Rentenalters einfach weiter arbeiten kann, ich dachte das Arbeitsverhältnis hört dann automatisch auf?

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