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Mit dem Verkauf eines Autos an eine Privatperson endet nicht automatisch der laufende Vertrag mit der Kfz-Versicherung. In diesem Fall gehen laut dem Vergleichsportal Verivox alle Rechte und Pflichten auf den Käufer über. Der Käufer kann den Versicherungsvertrag fortführen oder innerhalb von vier Wochen kündigen.
Erst mit der Vorlage einer neuen Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle und der Ummeldung des Fahrzeugs endet der alte Versicherungsvertrag automatisch. So ist sichergestellt, dass alle im Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge einen ausreichenden Versicherungsschutz aufweisen. Verschuldet der neue Eigentümer einen Unfall nach der Fahrzeugübergabe und noch vor der Ummeldung, kommt die Versicherung des Verkäufers für alle Haftpflicht- und Kaskoschäden auf. Für den Schadenfreiheitsrabatt des Vorbesitzers bleibt dies ohne Folgen, sofern dieser seinem Versicherer der Verkauf mitgeteilt hat.
Auf der sicheren Seite ist, wer das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle und bei seiner Versicherung abmeldet. In diesem Fall muss sich der Käufer ein Kurzzeitkennzeichen besorgen. Dies stellt die Zulassungsstelle nach Vorlage einer elektronischen Versicherungsbestätigung aus. Alternativ kann der Verkäufer neben dem Kaufvertrag eine sogenannte „Veräußerungsanzeige“ mit Unterschriften von Käufer und Verkäufer für die Zulassungsstelle und die Kfz-Versicherung erstellen. Damit endet gleichzeitig die Steuerpflicht. Ein Kaufvertrag sollte stets neben dem Datum auch die Uhrzeit der Fahrzeugübergabe nennen.
geschrieben von auto.de/(cw/mid) veröffentlicht am 04.03.2013 aktualisiert am 04.03.2013
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