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Wird bei einem Autokauf per Scheck bezahlt, um es gleich mitzunehmen, haben laut TÜV Rheinland „beim Verkäufer alle Alarmanlagen anzugehen“. Denn oft ist der Scheck nicht gedeckt. Der Wagen und die Papiere sind nur gegen Barzahlung herauszugeben, rät Experte Hans-Ulrich Sander, oder es ist der endgültigen Zahlungseingang auf dem Konto abzuwarten.
Um nicht das Opfer von Gaunern zu werden, sind generell Geschäfte mit Unbekannten nie allein abzuwickeln und sich nie auf fremdem und abgelegenem Terrain zum Besichtigungstermin zu treffen. Vor der Probefahrt, die nur im Beisein des Verkäufers erfolgen sollte, wird empfohlen, Ausweis, Führerschein und den Interessenten selbst abzulichten. So ist notfalls nachzuweisen, wer den Wagen übernommen hat – mit dem Restrisiko, dass die Papiere gefälscht sein können.
Auf Nummer sicher geht, wer nach dem Verkauf zusammen mit einem Zeugen und dem Käufer das Geld zur Bank bringt, um „Blüten“ auszuschließen. Anschließend sollte das Fahrzeug sofort bei der Zulassungsstelle abgemeldet oder auf den neuen Eigentümer umgemeldet werden. Soll der Wagen ins Ausland überführt werden, kann der neue Besitzer ein zeitlich befristetes Ausfuhrkennzeichen beantragen. Er muss dazu einen Ausweis und einen Versicherungsnachweis vorlegen, den zu diesem Zweck auch deutsche Versicherungen ausstellen. Bei dieser Lösung ist der Verkäufer „auch nicht mehr haftbar für eventuelle Verkehrsverstöße durch den Käufer bei der Überführung des Fahrzeugs“, betont TÜV Rheinland-Fachmann.
Auto- und Geldverlust ist aber nicht das einzige Risiko, das ein leichtsinniger Verkäufer eingeht: Sander warnt auch davor, Kfz-Papiere oder Ausweisdokumente per E-Mail zu versenden, weil Betrüger häufig versuchten, auf diesem Weg an die Daten für kriminelle Machenschaften heranzukommen.
geschrieben von auto.de/(gfm/mid) veröffentlicht am 21.05.2012 aktualisiert am 21.05.2012
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