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Einem Freund das eigene Auto zu leihen ist ein netter Zug. Kommt es jedoch zu einem Unfall, kann mit der Freundschaft schnell Schluss sein. Besser, man klärt vorher einige Details. Auch wenn es unangenehm ist: Der Verleiher sollte sich vor Fahrtantritt unbedingt den Führerschein des Entleihers zeigen lassen. Hat dieser keinen, macht sich der Autobesitzer strafbar. Bei einer Polizeikontrolle oder einem Unfall gibt es dann rechtliche Probleme.
Vor Fahrtantritt sollte auch geklärt werden, wie das Auto versichert ist. Gibt es eine Kaskoversicherung? Und wie hoch ist die Selbstbeteiligung? Nur dann kann der Entleiher das finanzielle Risiko seiner Fahrt abschätzen. Kommt es zu einem Unfall, übernimmt die Kfz-Haftpflicht zwar alle Schäden an anderen Fahrzeugen und Personen, nicht aber die am verliehenen Wagen. Ist keine Kaskoversicherung abgeschlossen, muss der Unfallfahrer die gesamte Reparatur zahlen. Im anderen Fall fällt nur die Selbstbeteiligung von wenigen hundert Euro an. Allerdings steigt in der Folge die Versicherungsprämie des Fahrzeughalters. Um Streit um Geld zu vermeiden, kann vor der Auto-Übergabe ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden. In dieser sogenannten Haftungserklärung erklärt der Entleiher die Übernahme aller Schäden, die nicht von einer Versicherung gedeckt werden.
Wer seinen Wagen für eine Fahrt ins Ausland verleiht, sollte dem Freund eine Vollmacht mitgeben. Sonst kann an der Grenze schnell der Verdacht aufkommen, es handle sich um ein geklautes Fahrzeug. Das gilt übrigens auch bei der Fahrt mit Firmenwagen oder anderen Autos, die nicht auf den Fahrer zugelassen sind. Vordrucke für derartige Vollmachten gibt es bei vielen Automobilclubs.
Wichtiges Detail: Das Fahrzeug darf niemals gegen Entgelt verliehen werden. Denn dann würde rechtlich aus dem Verleih eine Vermietung. Und diese ist in den meisten Versicherungsverträgen ausgeschlossen.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 15.10.2010 aktualisiert am 15.10.2010
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