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Versicherer durchforsten soziale Netzwerke nach Fahrgewohnheiten der Autofahrer. Bei unklarer Schuldfrage nach einem Verkehrsunfall oder unberechtigten Ansprüchen suchen Anwälte der gegnerischen Versicherung im Internet nach Widersprüchen.
Nach Recherchen des US-Auto-Onlineportals „Edmunds.com“ finden Anwälte häufig auf Facebook oder in Twitter entsprechend belastende Einträge. Wer beispielsweise spektakuläre Videos ins Internet stellt, könnte sich dadurch als rücksichtsloser Fahrer outen. Ein Beitrag auf dem GPS-Standort-Dienst „Foursquare“ mit einem Foto vor einer Bar könnte zum Beispiel ein Indiz für Fahren unter Alkoholeinfluss sein. Selbst schlechte Bewertungen auf eBay dienen laut der Untersuchung als Hinweis auf den Charakter des Autofahrers.
Die Asscociation of Certified Fraud Examiners (ACFE), eine weltumspannende Organisation zur Bekämpfung und Prävention von Wirtschaftskriminalität, ist der Meinung, dass die Untersuchung von ungeschützten Social-Networking-Inhalten keine „ethische Verletzung“ darstellt. Demnach sollen Anwälte und Ermittler sogar als „Freunde“ auftreten, um die Konten ausspähen zu können. Die Fahndung im Internet kann aber auch nach hinten losgehen, wie beim Ordnungsamt in Düsseldorf geschehen. Dort erkannten die Behörden per Raster-Fahndung auf Facebook eine Temposünderin. Erst vor Gericht stellte dann ein Gutachter fest, dass die Frau auf dem Foto nicht die Gesuchte war.
geschrieben von auto.de/(rawi/mid) veröffentlicht am 11.11.2013 aktualisiert am 11.11.2013
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