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Immer mehr Autoversicherer führen in der Kfz-Versicherung Kündigungstermine auch unter dem Jahr ein. Bisher ist es üblich, dass Autofahrer bis 30. November zum Jahreswechsel kündigen können. Durch die Kündigung unterm Jahr mit einer Frist von einem Monat zur Hauptfälligkeit sollen Kunden keine Nachteile erleiden.
Auch wer vor dem 1. Januar einen Vertrag abschließt, bekomme sofort den Schadenfreiheitsrabatt des nächsten Jahres, heißt es bei der Generali Versicherung. Mit der Neuregelung wollen die Assekuranzen dem intensiven Preiswettbewerb am Ende des Jahres entkommen.
Für die Kunden hat die Kündigung unterm Jahr den Vorteil, dass die Zahlung nicht mit vielen anderen fälligen Rechnungen zusammenfällt. Daher sei bestimmt mancher Kunde froh, wenn er seine Prämie zu einem anderen Zeitpunkt zahlen könne. Verbraucherschützer sind jedoch gegen eine unterjährige Kündigungsfrist. Verbraucher würden dann ihren Kündigungstermin nicht mehr rechtzeitig wahrnehmen, da sie traditionell auf den Jahreswechsel fixiert sind.
geschrieben von auto.de/(usk/mid) veröffentlicht am 10.02.2011 aktualisiert am 10.02.2011
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