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Rund 1,7 Millionen kluge Verbraucher haben Ende des Jahres ihre Autoversicherer gewechselt und im Schnitt rund 120 Euro pro Jahr gespart – in Einzelfällen auch mehr. Damit hat sich der Wechselboom zum Jahresende deutlich verstärkt, wie das Kölner Beratungsunternehmen „Yougov“ festgestellt hat. Autofahrer können aber oft auch noch mitten im Jahr einen teuren Anbieter wechseln. Ein unterjähriger Wechsel des Kfz-Versicherers dürfte sich fast immer lohnen. Die Preisunterschiede am Markt sind gewaltig, wie eine Auswertung der Unternehmensberatung Nafi aus Höxter zeigt.
Glücklicherweise dürfen sich alle Autofahrer einen neuen Kfz-Versicherer suchen, wenn das alte Auto gegen einen Neuwagen oder einen Gebrauchten ausgewechselt wird. Laut dem Kraftfahrtbundesamt gibt es jährlich weit über sechs Millionen Besitzumschreibungen von Pkw – in jedem einzelnen Fall somit die Möglichkeit, den Versicherer zu wechseln. Hinzu kommen noch 9,5 Millionen Kfz-Haftpflicht- und Kaskoschäden. Auch sie eröffnen immer eine Tür, um dem zu teuren Kfz-Versicherer den Rücken zu kehren.
„Schadenfallkündigung sind in der Autoversicherung noch immer selten“, stellt Arno Schubach, stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwalt Verein (DAV), fest. Das hat gleich mehrere Gründe. „Zum einen wissen viele Kunden nicht, dass sie selbst dann kündigen dürfen, wenn der Versicherer die Schäden in vollem Umfang begleicht“, schätzt Schubach. Zum anderen erhielt früher der Versicherer bei einer Schadenfallkündigung die gesamte Jahresprämie. Das gilt nicht mehr. Schubach: „Seit 2008 dürfen die Assekuranzen nur noch anteilig, für die Zeit des tatsächlichen Versicherungsschutzes, abrechnen.“ Beim Autowechsel kann man bei der Zulassungsstelle einfach die Versicherungsbestätigung der neuen Assekuranz vorlegen. Das gilt dann automatisch als Kündigung. Wer im Schadenfall aussteigen will, muss spätestens einen Monat, nachdem der Versicherer geleistet hat oder eine Leistung abgelehnt hat, aktiv geworden sein.
Wird beispielsweise eine Antenne gestohlen, lohnt es nicht, den Schaden zu melden, denn der Aufwand für die Entwendung liegt mit Sicherheit unterhalb der Selbstbeteiligung und der Rückstufung. Eine Schadenmeldung kann aber als Vehikel für den Ausstieg aus der ungeliebten Autopolice genutzt werden. „Möglich ist das natürlich nur dann, wenn der Schaden auch tatsächlich versichert war und der Versicherer somit zu Unrecht nicht zahlt oder die Leistung kürzt“, erläutert Schubach. Die Kündigung muss schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief im Laufe der Monatsfrist beim Versicherer eingehen. Bisher machen übrigens vor allem die Kfz-Versicherer selbst vom Kündigungsrecht im Schadenfall Gebrauch. Etwa wenn sie einen Versicherungsbetrug vermuten, aber nicht beweisen können.
„Gekündigt wird zudem, wenn die Versicherer fürchten, dass der Autofahrer in Zukunft weitere Schäden anrichtet“, so Schubach. Dieser Kündigung sollte der Versicherte zuvorkommen. Andernfalls können beim nächsten Versicherer Probleme beim Kaskoschutz aufkommen. Die Kfz-Haftpflicht muss hingegen immer angeboten werden. Sie ist Pflicht.
Laut der Yougov-Studie haben im vergangenen Jahr 8,2 Millionen eigentlich wechselwillige Autofahrer ihrer Kfz-Versicherung doch erst einmal wieder die Treue gehalten. Nicht immer freiwillig. Einige haben den Wechseltermin zum Jahresende einfach verpasst. Zudem: Immer mehr Autofahrer können gar nicht zu diesem Termin umsteigen, weil der Vertrag regulär ein anderes Datum vorsieht. So haben Anbieter wie Allianz, Ergo, Generali, Admiral Direkt oder Direct Line zusätzlich unterjährige Kündigungstermine eingeführt. Was viele Verbraucher gar nicht bemerkt haben dürften.
geschrieben von auto.de/(usk/mid) veröffentlicht am 06.06.2012 aktualisiert am 06.06.2012
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