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Wenn ein Fahrzeug aufgrund von Brandstiftung ausbrennt, zahlt in der Regel die Teilkaskoversicherung den Schaden. Wer keine Kaskoversicherung für sein Auto abgeschlossen hat, kann im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzen bleiben, informiert die R+V Versicherung.
Der Fahrzeugeigentümer bekommt im Regelfall den Wiederbeschaffungswert seines Autos ausgezahlt. Lose Gegenstände, die nicht zum Fahrzeugzubehör gehören, werden nicht ersetzt. Dazu zählen Brillen, Taschen, Laptops oder Telefone.
Die Kfz-Versicherung des Autohalters ist nicht in der Pflicht, Schäden zu übernehmen die durch den Brand bei benachbart abgestellten Autos oder Häusern entstehen. Wenn das Feuer auf diese übergreift, ist die Kasko-Versicherung des betroffenen Wagens, beziehungsweise die Gebäudeversicherung des Wohnhauses gefragt. Auch hier geht der Geschädigte leer aus, wenn eine solche nicht vorhanden ist. Wird der Brandstifter ermittelt, muss er für alle Schäden aufkommen.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 28.11.2012 aktualisiert am 28.11.2012
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