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Der Automobilclub von Deutschland (AvD) hat den Antrag der FDP-Bundestagsfraktion an die Bundesregierung begrüßt, wonach Fahrzeuge mit H-Kennzeichen von der zweijährigen Prüfung nach Paragraph 26 StVZO ausgenommen werden sollen.
Vielmehr sei bei den Fahrzeugen ein Prüfungsrhythmus von fünf Jahren ausreichend.
Der AvD weist darauf hin, dass bereits mehrere europäische Staaten die Intervalle der Hauptuntersuchung verlängert (Polen und Dänemark) oder vollständig abgeschafft (Belgien, Luxemburg, Schweden) haben.
Gegenwärtig müssen Oldtimer mit H-Kennzeichen so wie alle Fahrzeuge im zweijährigen Intervall zur HU. Nach Auffassung des AvD bedeutet eine Erweiterung der Abstände auf fünf Jahre einen aktiven Beitrag zum Bürokratieabbau. Die langjährigen Erfahrungen des AvD im Oldtimerbereich bestätigen, dass sich die Liebhaberstücke in der Regel im Besitz von fahrzeugtechnisch versierten Personen befinden.
Nach einer repräsentativen Studie der Federation Internationale Vehicules Anciens (FIVA) aus dem Jahr 2006 werden Oldtimer durchschnittlich unter 2000 Kilometer im Jahr bewegt. Entsprechend gering ist die Mängelquote bei Hauptuntersuchungen. Bei einer Verlängerung der Prüfintervalle ergibt sich eine durchschnittliche Fahrleistung von weniger als 10 0000 Kilometern von einer HU zur nächsten. Die Verkehrssicherheit leide deshalb keinesfalls durch eine Erweiterung der Prüfungsintervalle.
geschrieben von (ar/nic) veröffentlicht am 02.07.2008 aktualisiert am 02.07.2008
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