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Tempolimit
Als unnötigen Aktionismus wertet der Automobilclub von Deutschland (AvD) den geplanten Feldversuch des Landes Baden-Württemberg zur Einführung eines flächendeckenden Tempolimits auf Autobahnen. Vorgesehen ist ein Langzeittest auf der A 81 zwischen Kreuz Hegau und dem Dreieck Bad Dürrheim sowie der A 96 von Achberg bis Aitrach auf Strecken von insgesamt 80 Kilometern Länge.
Ab Mai 2016 sollen vier Jahre lang die Auswirkungen der Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 120 km/h auf den Verkehr, auf eventuell stattfindende Unfälle sowie auf Lärm und Abgase beobachtet werden. Die Landesregierung erhofft sich eine Senkung der Unfallzahlen und von Emissionen.
Der AvD hält dagegen, dass Autobahnen die sicherste Straßenkategorie in Deutschland seien. Dort würden rund ein Drittel der hierzulande gefahrenen Kilometer absolviert. Auf bundesdeutschen Autobahnen seien etwa sechs Prozent der Verkehrsopfer (Verletzte und Getötete) zu verzeichnen. Zu beachten sei außerdem, dass ohnehin bereits jetzt bundesweit bereits mehr als ein Drittel der Autobahnen mit einem Tempolimit belegt und damit potentielle Unfallschwerpunkte entschärft seien. Solche Gefahrenpunkte könnten mit Geschwindigkeitsbeschilderungen innerhalb kurzer Abschnitte belegt werden und bedürften nicht einer Absenkung des erlaubten Tempos über lange Strecken, wirft der Automobilclub ein.
Nach Beobachtung des AvD sinkt bei flächendeckenden Geschwindigkeitslimits die Akzeptanz der Autofahrer, wenn keine Gründe erkennbar seien. Die erhofften positiven Auswirkungen auf die Umwelt seien dabei ebenfalls gering. Eine Begrenzung auf Tempo 130 auf Bundesautobahnen senke den CO2-Ausstoß gegenüber einer Tempofreigabe nachweislich nur geringfügig ab. Bundesverkehrsminister Dobrindt habe in einem Brief an seinen baden-württembergischen Amtskollegen zurecht darauf hingewiesen, dass die konkreten Gefahrenlagen nachgewiesen sein müssen. Überdies kritisiert Dobrindt laut AvD, dass wegen der Gesamtlänge und der Dauer von vier Jahren nicht mehr von einem Versuch gesprochen werden könne, sondern hier eine nach Bundesrecht unzulässige Dauerregelung eingeführt werde. Der AvD teilt diese Bedenken.
geschrieben von AMP.net/jri veröffentlicht am 10.12.2015 aktualisiert am 10.12.2015
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