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Auf vielen alpinen Gebirgsstraßen und entsprechend beschilderten Strecken besteht im Winter eine Schneekettenpflicht. Autofahrer, die dagegen verstoßen, riskieren Bußgelder. In Österreich beispielsweise wird ein Verstoß mit mindestens 35 Euro geahndet, teilt der Automobilclub von Deutschland (AvD) mit.
Bei Gefährdung anderer können es bis zu 5000 Euro werden. In Österreich sind nur Schneeketten erlaubt, die der so genannten ÖNORM entsprechen (V 5117 für Pkw) bzw. gleichwertig sind.
Wer in Deutschland das blaue Schneeketten-Schild (268 der StVO) missachtet, muss mit einer Strafe von 20 Euro und bei Verkehrsbehinderung mit 40 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Die Traktionshilfen werden üblicherweise an der Antriebsachse montiert. Der AvD empfiehlt, auf Nummer sicher zu gehen und alle vier Räder zu bespannen.Mit Schneeketten darf generell nicht schneller als 50 km/h gefahren werden.
Der Automobilclub bietet einen Schneeketten-Leih-Service an. Mitglieder zahlen 20 Euro Leihgebühr, Nichtmitglieder das Doppelte. Dazu kommt je nach Reifengröße eine Kaution von 75 bis 130 Euro. Bleiben die Kletterhilfen unberührt und verpackt im Kofferraum, können sie wieder zurückgegeben werden. Die Kaution wird dann zurückbezahlt.
geschrieben von (ar/jri) veröffentlicht am 22.12.2008 aktualisiert am 22.12.2008
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