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Führerschein
Das vor zwei Jahren geänderte Führerscheinrecht hat sich zwar bewährt, aber die auf 15 Jahre begrenzte Gültigkeit der Fahrerlaubnis führt zu vermehrter Bürokratie. Diese Ansichten vertritt der Automobilclub von Deutschland und stellt einen Änderungskatalog unter https://www.avd.de/aktion/EU-Fuehrerschein ins Internet. Die Änderungen des deutschen Führerscheinrechts wurden wegen der Umsetzung der 3. Führerschein-Richtlinie der EU notwendig. Die wichtigsten Änderungen betrafen die Neuordnung der Zweiradklassen und die befristete Gültigkeit aller ab dem 19. Januar 2013 ausgegebenen Führerscheine. Beim Ablauf der Führerscheine für Pkw, Zweirad und Landwirtschaft nach 15 Jahren ist laut AvD lediglich die Ausstellung eines neuen Dokuments vorgesehen. Es handelt sich nur um eine verwaltungstechnische Neuausstellung. Irgendwelche Tests oder Gesundheitsprüfungen sind dafür nicht vorgesehen. In diesem Zusammenhang ruft der AvD allerdings dazu auf, den Führerscheinumtausch nicht in die Einführung einer altersabhängigen Gesundheitsprüfung umzumünzen.
geschrieben von MID veröffentlicht am 06.05.2015 aktualisiert am 06.05.2015
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