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Einige der getesteten Scheinwerferglühlampen für Autos des gebräuchlichen Typs H7, die speziell in Discount- und Baumärkten angeboten werden, liefern lediglich rund 60 Prozent des vorgeschriebenen Lichts. Damit unterschreiten sie die Toleranzgrenzen, die den Einsatz in einem Autoscheinwerfer verbieten. Darauf weist der Automobilclub von Deutschland (AvD) hin.
Neben den damit verbundenen sicherheitsrelevanten Aspekten besteht die Möglichkeit, bei der Hauptuntersuchung nach §29 die Plakette verweigert zu bekommen. Markenlampen aus deutscher Produktion sind von der Minderqualität nicht betroffen.
Der AvD weist darauf hin, dass die Verpackung vieler Lampen den Eindruck vermittelt, besonders leistungsfähig zu sein. Auffällig oft wird dort ein Bezug zum Xenon-Licht hergestellt. Der Begriff „Erstausrüsterqualität“ ist ebenfalls ein gern genutztes Werbe-Attribut. Konventionelle Glühlampen – wie H4 oder H7 – sind außerstande, Xenonlicht herzustellen. Somit ist auch der hochwertige Lichteindruck der Gasentladungslampe im Xenonscheinwerfer nicht zu erzielen.
Der AvD weist darauf hin, dass nur wenige der auffälligen Lampen preislich günstiger sind, als die einwandfreien Markenlampen. Gleichzeitig bieten die Markenhersteller auf Wunsch des Marktes ebenfalls bläuliche Scheinwerferlampen an. Diese erreichen zwar ebenfalls nicht den von den Xenonlampen angebotenen Lichteindruck, erfüllen aber die qualitativen Vorschriften in vollem Umfang.
geschrieben von (ar/nic) veröffentlicht am 16.04.2008 aktualisiert am 16.04.2008
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