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Die Freude am Urlaub schon kurz hinter dem Grenzübergang getrübt werden. Denn ausländische Straßenverkehrsordnungen weisen oft drastisch hohe Geldbußen für Verkehrssünden aus. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) weist darauf hin, dass man grundsätzlich dem Verkehrsrecht des Landes unterliegt, dessen Straßen man nutzt. Dabei können Vorschriften von Land zu Land sehr unterschiedlich ausfallen.
Zum Beispiel ist das Tagfahrlicht in nahezu sämtlichen europäischen Staaten vorgeschrieben. Das Spektrum der Bußgelder bei Nichtbeachtung reicht von 6 Euro in Litauen bis zu 300 Euro in Portugal. Sogar ein Fahrverbot kann dort bei Missachtung ausgesprochen werden.
Auch bei den Promillegrenzen existieren noch immer gravierende Unterschiede. Während beim Nachbar Slowakei die 0,0 Promillegrenze gilt, liegt die Messlatte in Großbritannien noch bei 0,8 Promille. Die Strafen sind empfindlich und reichen von 137,50 Euro in Belgien bis zu 10 000 Euro beim Nachbar Luxemburg. Üblich sind überall Fahrverbote; in einigen Ländern, wie beispielsweise Dänemark, drohen auch Haftstrafen.
Beim Thema Telefonieren am Steuer ist man sich in Europa fast einig: Mit Ausnahme von Schweden muss überall eine Freisprechanlage genutzt werden. Bis zu 300 Euro können bei Zuwiderhandlung in Spanien fällig werden.
Aus Bußgeldbescheiden oder Urteilen in Verkehrssachen, die im Ausland – außer Österreich – rechtskräftig geworden sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt grundsätzlich nur im Tatortland die Vollstreckung betrieben werden. Der AvD weist jedoch darauf hin, dass es beispielsweise bei der Wiedereinreise oder im Rahmen einer Verkehrskontrolle in dem betreffenden Land zur Vollstreckung des Bescheides kommen kann.
geschrieben von (ar/Sm) veröffentlicht am 13.05.2008 aktualisiert am 13.05.2008
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