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Urteil
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat auf das Luftreinhalteplan-Urteil mit einer Sprungrevision reagiert. Dabei müssen noch rechtliche Fragen geklärt werden – etwa, ob das Land Fahrverbote in Eigenregie umsetzen kann, wenn der Bund nicht handelt, obwohl er zuständig ist. Der Auto Club Europa (ACE) appelliert an die politischen Verantwortlichen, die Zeit, bis die rechtlichen Aspekte geklärt sind, aktiv zu nutzen.
Aus Sicht des ACE sind die möglichen Maßnahmen zur Vermeidung drohender Fahrverbote in Stuttgart bekannt. „Der öffentliche Nahverkehr muss stärker werden, wir brauchen mehr Angebote und eine verbesserte Qualität. Vor allem brauchen wir schnell realisierbare Ergänzungen zur überlasteten S-Bahn-Stammstrecke. Kurzfristig kann das zum Beispiel durch die Ausweitung des Busangebotes erreicht werden“, so der ACE-Vorsitzende Stefan Heimlich.
Wenn Mitte Oktober Feinstaubalarm hinzukommt, ist der öffentliche Nahverkehr aus Sicht des ACE noch mehr gefordert.
Langfristig solle die baden-württembergische Landesregierung die Einführung der blauen Plakette auf Bundesebene vorantreiben. Es müsse eine der ersten Aufgaben der neuen Bundesregierung sein, die Grundlagen für die Einführung der blauen Plakette zu schaffen, um so den Kommunen ein effizientes Werkzeug im Kampf gegen Luftschadstoffe zu bieten, fordert der Autoclub.
Copyright: ADAC
geschrieben von AMP.net/nic veröffentlicht am 05.10.2017 aktualisiert am 05.10.2017
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