Baby als Beifahrer – Risiko Airbag

Für Kleinkinder und Säuglinge in Babyschalen kann ein auslösender Beifahrerairbag zur tödlichen Gefahr werden. Welche Technik das am besten verhindert, hat die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) nun ermittelt.

Babyschalen sollten nach Möglichkeit auf der Rückbank, nicht auf dem Beifahrersitz transportiert werden. Nimmt das Kleinkind trotzdem vorne Platz, ist das Deaktivieren des Airbags gesetzlich vorgeschrieben, damit der rasch expandierende Luftsack keinen Schaden anrichten kann. Das geht auch prinzipiell so gut wie überall – doch nicht jede der Abschalt-[foto id=“334398″ size=“small“ position=“left“]Lösungen der Fahrzeughersteller ist narrensicher.

Problematisch sind vor allem ältere Pkw, wo die Fehlgebrauchsquote laut der Behörde am höchsten liegt. Im Gegensatz zu neueren Modellen kann dort der Airbag häufig nicht durch den Fahrer, sondern nur von einer Werkstatt deaktiviert werden. Vielen ist das nicht bewusst, auch weil bei diesen Modellen die Warnleuchte fehlt, die in neueren Autos auf das Babyschalenverbot bei aktiviertem Airbag hinweist. Bei neueren Fahrzeugen kann der Airbag vom Innenraum aus manuell abgeschaltet werden. Auch hier besteht jedoch das Risiko des Vergessens, moniert die BASt.

Optimal sind in den Augen der Behörde Fahrzeuge mit automatischer Kindersitzerkennung; sie schalten den Airbag ohne Zutun des Fahrers ab, sobald der Kindersitz auf der dafür vorgesehenen Halterung eingerastet ist. Allerdings gibt es auch hier einen Wermutstropfen: Die wenigen vom jeweiligen Fahrzeughersteller freigegebenen Kindersitze sind meist sehr teuer. Und sie deaktivieren den Airbag nur in den Fahrzeugen, für die sie konstruiert wurden.

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