BAG: Antragsfristen für Fördermittel 2010

Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen können für die Förderperiode 2010 ab 1. November 2009 Anträge für die Bewilligung von Zuwendungen im Rahmen der staatlichen Förderung stellen. Der Bewilligungszeitraum beginnt grundsätzlich mit Eingang des Antrags beim BAG, frühestens jedoch zum 1. Januar 2010.

Die zur Antragstellung erforderlichen Vordrucke, Ausfüllhilfen, Merkblätter und weiterführende Informationen können ab 1. November unter www.bag.bund.de abgerufen werden.

Förderanträge für 2010 können für das Förderprogramm „Aus- und Weiterbildung“ bis zum 15. Februar und für das „Deminimis“-Förderprogramm bis zum 31. März kommenden Jahres gestellt werden. Maßgebend sei jeweils der Eingang des vollständigen Antrages beim BAG, wird mitgeteilt.

Wichtige Änderungen im Bereich der beiden Förderprogramme für 2010 veranlassen das Bundesamt, umfassende Informationen auf seiner Internet-Plattform zu veröffentlichen. Explizit wird vermerkt, dass künftig schwere Nutzfahrzeuge nur berücksichtigt werden könnten, bei denen der Antragsteller auch Eigentümer oder in den Zulassungsbescheinigungen eingetragener Halter sei.

Da die Fördermittel begrenzt sind, werden alle Anträge entsprechend ihres Eingangs bearbeitet.

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