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Wer die Leistungen seiner Kfz-Versicherung für einen noch nicht regulierten Kleinschaden aus dem Jahr 2008 in Anspruch nehmen will, muss den Unfall bis spätestens 31. Dezember melden. Crashs, die im Dezember geschehen sind, können nach Angaben der Deutschen Versicherer (GDV) noch bis Ende Januar 2009 eingereicht werden.
In der Regel ist ein Pkw-Halter dazu verpflichtet, einen Unfallschaden innerhalb einer Woche seiner Versicherung zu melden. Ausnahmen sind Kleinschäden bis etwa 500 Euro. Fahrzeughalter, die solche Bagatellschäden selbst bezahlt haben, das Geld von der Versicherung jedoch zurückerstattet haben möchten, müssen die Schäden nun schnellst möglich melden.
Das gleiche gilt, wenn ein Autobesitzer einen von der Versicherung regulierten Schaden im Nachhinein doch selbst übernehmen möchte, um sich seinen Schadensfreiheitsrabatt zu erhalten.
geschrieben von (sta/mid) veröffentlicht am 22.12.2008 aktualisiert am 22.12.2008
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