Bagatellschäden – Selbst zahlen kann sich rechnen

Es ist schnell passiert: Beim Ausparken den Abstand zum Nebenmann nicht richtig eingeschätzt, und schon gibt es einen kleinen Rempler. Auch sogenannte Bagatellschäden am Fremdfahrzeug werden von der Versicherung natürlich übernommen.

Manchmal kann es sich aber lohnen, die Kosten selbst zu tragen, statt ihn bei der Kfz-Haftpflicht abzurechnen. Nämlich dann, wenn die Zurückstufung in der Schadensfreiheitsklasse unter dem Strich teurer kommen würde.

Bei Schäden bis etwa 600 Euro kann es sich laut der HUK-Coburg rentieren, auf die Regulierung durch die Assekuranz zu verzichten. Ob das sinnvoll ist oder nicht, muss im Einzelfall beim jeweiligen Kfz-Versicherer erfragt werden. Übrigens ist es auch möglich, den Schaden nachträglich einzureichen. Zum Beispiel falls sich herausstellen sollte, dass die Reparatur teurer wird als erwartet. Allerdings muss das noch in dem Jahr geschehen, in dem es zum Unfall gekommen ist. Bei Schäden im Dezember läuft die Frist erst am 31. Januar 2011 ab.

 

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