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Bahnreisende haben bei erheblichen Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung, auch wenn der Zug durch höhere Gewalt zu spät kommt.
Bei einer Verspätung von mindestens einer Stunde müssen laut der EG-Verordnung 1371/2007 die Eisenbahngesellschaften den Fahrpreis anteilig erstatten. Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil klar gestellt, dass diese Verordnung ebenso bei höherer Gewalt gilt.
Bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten sind eine Erstattung von mindestens 25 Prozent und ab einer Verspätung von 120 Minuten mindestens 50 Prozent des Preises der Fahrkarte vorgesehen.
geschrieben von auto.de/(map/mid) veröffentlicht am 26.09.2013 aktualisiert am 26.09.2013
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