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Bahnübergang
Es gibt ja so einige Verkehrssünden, die Autofahrer Tag für Tag begehen. Manche davon mögen als Kavaliersdelikt durchgehen, das Überfahren eines Bahnübergangs mit geschlossenen Halbschranken gehört hierzu sicher nicht. Unglaublich, aber wahr: Das ist in Deutschland gar nicht so unüblich wie man denken sollte, warnt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat.
So sei es nach Angaben der Deutschen Bahn 2015 zu mehr als 150 Unfällen an Bahnübergängen gekommen - 35 Menschen kamen dabei ums Leben, in neun von zehn Fällen war menschliches Fehlverhalten die Ursache. Der Zugfahrer hat in einem solchen Fall keine Chance zu reagieren, denn Züge haben wegen ihrer großen Masse einen sehr langen Bremsweg - bis zu einen Kilometer benötigt etwa ein 100 km/h schneller Reisezug zum Anhalten.
Die Experten vermuten, dass dieses vom DVR zu recht "beschränkte" Verhalten von Auto- oder auch Motorradfahrern in vielen Fällen das Resultat von Unwissenheit ist. Umso wichtiger ist weitere Aufklärung. Die Regelungen sind ganz einfach und eindeutig: Das Andreaskreuz - ein Zeichen in X-Form in Weiß mit roten Enden - signalisiert, dass Züge absolute Vorfahrt haben. Und zwar an allen Bahnübergängen mit oder ohne Schranken und Lichtzeichen. Übergänge werden bereits im Vorfeld durch ein dreieckiges Gefahrzeichen angekündigt, auf dem ein Zug abgebildet ist. Darüber hinaus weisen sogenannte "Warnbaken" - weiße Schilder mit einem bis drei diagonalen roten Streifen - auf den Bahnübergang hin.
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Jeder dieser Streifen steht für 80 Meter Entfernung - bereits ab dem ersten mit drei Streifen - also 240 Meter - ist das Überholen grundsätzlich verboten. Wenn sich eine Schranke schließt oder bereits unten ist, heißt das in jedem Fall: warten. Gleiches gilt bei rotem oder gelbem Signal-Licht oder Blinkleuchten. "Es ist wichtig, sich Bahnübergängen langsam zu nähern und immer bremsbereit zu sein. Die Schienen sollte man zügig überqueren, aber stets mit eventuellen Bodenwellen rechnen", rät Sven Rademacher vom DVR.
Auf das einwandfreie Funktionieren von Schranken und Signaleinrichtungen sollten sich Verkehrsteilnehmer übrigens nicht unbedingt verlassen, obwohl technische Defekte oder Fehlbedienungen extrem selten sind. Weiterfahren darf man erst, wenn die Lichter aus und - falls vorhanden - die Schranken wieder vollständig geöffnet sind. Wer gegen diese Regeln verstößt, riskiert empfindliche Strafen. So kostet das Missachten eines roten oder gelben Lichtzeichens oder Blinklichts laut dem DVR 240 Euro Bußgeld, dazu kommen zwei Punkte im Flensburger Fahreignungsregister und ein Monat Fahrverbot: Die Slalomfahrt durch geschlossene Halbschranken kann ein Bußgeld in Höhe von 700 Euro, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot zur Folge haben. Im Falle eines Unfalls kann sie sogar das Leben kosten.
geschrieben von MID veröffentlicht am 12.06.2017 aktualisiert am 12.06.2017
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