TÜV Thüringen

Baustellen müssen abgesichert werden

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Für Verkehrsteilnehmer sind Baustellen ärgerlich, da sie den Verkehr behindern, Staus verursachen und Zeit rauben. Noch ärgerlicher ist es, wenn an einer Baustelle ein Unfall passiert. Bauträger müssen bei der Verkehrssicherung auf ausreichend Abstand achten, um so sowohl Bauarbeiter als auch andere Verkehrsteilnehmer vor Gefahren zu schützen. Darauf weist der TÜV Thüringen hin.

„Die Absicherung muss so gestaltet sein, dass auf der einen Seite ausreichend Platz für die Bauarbeiten gewährleistet ist und so die Arbeiter vor dem vorbeifahrenden Verkehr geschützt sind. Auf der anderen Seite steht die Sicherheit der passierenden Fußgänger, Radfahrer sowie des restlichen Straßenverkehrs im Vordergrund“, so der TÜV.

„Wird der Verkehr zu dicht an der Arbeitsstelle vorbeigeleitet, können gefährliche Situationen entstehen: das Unfallrisiko steigt.“ Für Baustellen auf innerörtlichen Straßen gibt die Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) einen Mindestsicherheitsabstand zwischen dem Arbeits- und Verkehrsbereich von 0,3 Metern vor. Auf Straßen außerorts beträgt dieser 0,5 Meter. Für die Ermittlung des erforderlichen Abstands sind zudem die Fahrzeugart, die Geschwindigkeit der an der Arbeitsstelle vorbeifahrenden Fahrzeuge und die Kurvigkeit der Fahrbahn zu berücksichtigen.

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