Befestigung von Kindersitzen in Oldtimern unproblematisch

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Copyright: TÜV Süd

Oldtimer aus den 60er und 70er Jahren sind auch bei Familien beliebt. Grundvoraussetzung für die sichere Befestigung von Babyschale und Kindersitz sind Sicherheitsgurte, die in Deutschland aber erst 1979 zur Pflicht geworden sind.

Die Nachrüstung von Gurten stellt laut dem TÜV Süd in den meisten Fällen aber kein größeres Problem dar. Oftmals besitzen die Fahrzeuge sogar bereits Befestigungspunkte. In manchen Fällen genügen einfache Beckengurte, die für Autos bis Baujahr 1991 erlaubt sind.

Bei manchen Modellen sind allerdings Umbauten an der Karosserie notwendig. Das H-Kennzeichen ist dadurch aber nicht in Gefahr. „Die Nachrüstung dient der Sicherheit und ist ganz klar durch die Regeln für die H-Zulassung gedeckt“, sagt Matthias Gerst, Oldtimer-Experte beim TÜV Süd. Bei fachgerechter Durchführung gibt es keine Schwierigkeiten bei der notwendigen Umbauzulassung. Bei sehr alten Fahrzeugen insbesondere aus der Vorkriegszeit lassen sich Oldtimer-Hobby und der Transport der Sprösslinge jedoch oft nur schwer vereinbaren. Das ist vor allem bei Karosserien mit Holzrahmen der Fall. Hier scheitern selbst Fachleute häufig an mangelndem Halt. Manchmal ist aber auch schlicht zu wenig Platz vorhanden wie etwa beim Fiat 500.

Ohne Sicherheitsgurte gilt bei allen Fahrzeugen: Kinder unter drei Jahren dürfen überhaupt nicht mitfahren, Kinder ab drei Jahren nur auf der Rücksitzbank. Auf den Beifahrersitz dürfen Mädchen und Jungen auch im Oldtimer erst ab 1,50 Metern Körpergröße.

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