“Begleitetes Autofahren mit 17“ wird Dauerrecht

Was seit 2004 ein Modellversuch war, an dem sich nach und nach alle Bundesländer beteiligten, wird per 1. Januar 2011 deutsches Dauerrecht: Das Kabinett stimmte heute dem Vorschlag von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer zu, das Straßenverkehrsgesetz entsprechend zu ändern.

Damit können Jugendliche generell schon mit 17 Jahren einen Pkw-Führerschein erwerben, der berechtigt, in Begleitung einer „verkehrszuverlässigen“ Person ein Auto selbst zu fahren. Der namentlich zu benennende Begleiter muss mindestens seit fünf Jahren den Führerschein besitzen und darf nicht mehr als drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben.

Der Modellversuch sei ausgesprochen positiv verlaufen, erklärte Minister Ramsauer heute auf einer Pressekonferenz in Berlin. Dieser Einschätzung schließt sich auch der ADAC an, dessen Vizepräsident Ulrich Klaus Becker daran erinnerte, dass die 18- bis 24-jährigen Fahranfänger auffällig oft Unfällen mit tödlichem Ausgang zum Opfer fallen.

Das begleitete Fahren sei genau unter die Lupe genommen worden, erklärte Ramsauer. Es habe eindeutig positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. Es verbessere die Fahrkompetenz der Fahranfänger erheblich. Das könne er auch aus eigenem Erleben mit 38 Jahren Fahrerfahrung sagen. Er selbst habe seine beiden älteren Töchter beim Fahren mehrfach begleitet. „Meine persönlichen Eindrücke von dem Projekt waren durchweg positiv.“ In einem solchen Jahr mit Begleitung bildete sich nicht zuletzt auch ein Gespür für lauernde Gefahren aus, das sich während der relativ kurzen Fahrschulzeit nicht entwickeln kann.

Dass nicht alle Jugendlichen Zugang zum begleiteten Fahren haben, weil es in dem eine oder anderen Fall an einer geeigneten Begleitperson mangelt, müsse leider hingenommen werden. Aber der Führerschein mit 17 kann auch schnell in Gefahr geraten. Wenn der junge Fahrer die Auflage missachtet und ohne die benannte Begleitperson fährt, wird die Fahrerlaubnis widerrufen. Alleinfahren bringt außerdem ein Bußgeld und eine verlängerte Probezeit ein. Zudem ist vor dem Neuerwerb des Führerscheins ein Aufbauseminar zu absolvieren. Absolut regelkonformes Verhalten werde auch von der Begleitperson verlangt, hieß es bei der Pressekonferenz. Sollten beim Begleiter 0,5 Promille Alkohol festgestellt werden, müsse auch der junge Fahrer seinen Führerschein abgeben. Für die 17- bis 21-jährigen Fahrer selbst gelte ohnehin striktes Alkoholverbot.

Eine von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt) erstellte Studie über den Modellversuch belegt, dass sich in der Anfangsphase des selbstständigen Fahrens die Zahl der Unfälle und Delikte im zweistelligen Bereich vermindert hat: 22 Prozent weniger Unfälle, 20 Prozent weniger Verkehrsverstöße.

Der vom Kabinett verabschiedete Gesetzesentwurf geht nun durch das parlamentarische Verfahren; Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Video: Fahren mit 17 Jahren

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