Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) fordert die Bundesregierung auf, das Begleitete Fahren ab 17 Jahren (BF17) auch bei Lkw möglich zu machen.
Die zusätzliche Fahrerfahrung im Rahmen der dualen Ausbildung zum Berufskraftfahrer (Fahrerlaubnisklasse C/CE für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen) vor dem Beginn des Alleinfahrens könne zu einer Verringerung der Unfallzahlen führen.
Im Pkw-Bereich habe BF17 zu einem Rückgang der Verkehrsauffälligkeiten um rund 20 Prozent geführt. „Es bietet sich daher an, diese positiven Erfahrungen auf die Gruppe der Berufskraftfahrer zu übertragen, um das Anfängerrisiko zu reduzieren“, sagt DVR-Präsident Dr. Walter Eichendorf. „Bei der Ausbildung kommt es darauf an, eine möglichst lange Begleitphase zu erreichen.
Die jungen Fahrer könnten intensiver von der Berufs- und Fahrerfahrung ihrer Kollegen profitieren“. Gleichzeitig sei es durch BF17 im Lkw möglich, geeignete Jugendliche für die Ausbildung zum Berufskraftfahrer anzusprechen und damit dem Nachwuchsmangel in der Branche zu begegnen. Hintergrund: Professionelle Berufskraftfahrer sind bei über der Hälfte ihrer Unfälle die Hauptverursacher.
In den vergangenen zehn Jahren sei dieser Anteil um vier Prozent gewachsen. Daher müssten die theoretischen Ausbildungsinhalte enger mit dem Erwerb praktischer Fahrerfahrung verzahnt werden. Darüber hinaus solle künftig über ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachgewiesen werden, ob die jungen Leute körperlich und geistig geeignet sind, einen Lkw unter Begleitung zu lenken.
geschrieben von MID veröffentlicht am 18.07.2017 aktualisiert am 18.07.2017
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien (insg. „Cookies“). Cookies die notwendig sind, damit die Website wie vorgesehen funktioniert, werden standardmäßig gesetzt. Cookies, die dazu dienen das Nutzerverhalten zu verstehen und Ihnen ein relevantes bzw. personalisiertes Surferlebnis zu bieten, sowie Cookies zur Personalisierung und Messung der Effektivität von Werbung auf unserer und anderen Websites setzen wir nur mit Ihrer Einwilligung ein. Unsere Partner führen diese Daten möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung gesammelt haben. Durch Klick auf "Zustimmen" akzeptieren Sie alle Cookies und die beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten. Bevor Sie Ihre Zustimmung erteilen, beachten Sie bitte, dass wir Ihre Daten auch mit Partnern mit Sitz in den USA teilen. Die USA weisen kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau auf. Es besteht das Risiko, dass US-Behörden Zugriff auf Ihre Daten haben und Sie Ihre Betroffenenrechte nicht durchsetzen können. Über "Anpassen" können Sie Ihre Einwilligungen individuell anpassen. Dies ist auch später jederzeit im Bereich Cookie-Richtlinie möglich. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Impressum